Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Mitarbeitergespräch in Frankreich:
Neue Regeln zu den Inhalten und zur Häufigkeit von Gesprächen
Veröffentlicht am 27.01.2026
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Strasbourg, Frau Lisa Deparis, Avocat, deparis@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Mit einem neuen Gesetz vom 24. Oktober 2025 wurde das verpflichtende Mitarbeitergespräch in Frankreich umfassend reformiert und in „Karrieregespräch“ („entretien de parcours professionnel“) umbenannt.
Die Reform betrifft vor allem die Häufigkeit der Gespräche, den Gesprächsinhalt sowie die Einführung besonderer Gespräche für erfahrene Mitarbeiter.
Zudem gelten neue Regeln nach längerer Abwesenheit eines Arbeitnehmers.
Besonders hervorzuheben sind auch Gespräche zur Mitte und zum Ende der Laufbahn, etwa zur Vorbereitung des Ruhestands.
Arbeitgeber sollten bestehende Betriebsvereinbarungen prüfen, Schulungen der leitenden Angestellten durchführen und die internen Prozesse bis zum 1. Oktober 2026 anpassen.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum Mitarbeitergespräch in Frankreich, unter anderem zu den Sanktionen bei Nichtbeachtung der neuen Regeln.
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