Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Miteigentümergemeinschaft in Frankreich:

Verbot von Ferienvermietungen bei Zweitwohnungen möglich

Veröffentlicht am 28.07.2026

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Paris, Frau Cécile Robert, Juristin, robert@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0) 1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr

Der französische Verfassungsrat hat bestätigt, dass Miteigentümergemeinschaften (syndic de copropriété) die Vermietung von Zweitwohnungen als möblierte Ferienunterkünfte untersagen können.

Grundlage ist das Le-Meur-Gesetz vom 19. November 2024, das eine Änderung der Hausordnung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Miteigentümer ermöglicht.

Die Regelung stellt kein allgemeines Verbot dar, sondern räumt der Gemeinschaft lediglich die Möglichkeit ein, entsprechende Beschränkungen festzulegen.

Die Regelung erfasst ausschließlich möblierte Ferienvermietungen an Touristen in Zweitwohnungen sowie Immobilien, die nicht als Hauptwohnsitz dienen.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews und erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen der Beschlussfassung, die Reichweite des Verbots und die Auswirkungen auf die Immobilienvermietung in Frankreich.

Haben Sie Fragen zur Ferienvermietung von Zweitwohnungen in Frankreich und wünschen Beratung?

Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45