Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Möblierte Vermietung in Frankreich: Umsatzsteuer
07.05.2024
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Das französische Haushaltsgesetz 2024 ändert die Umsatzsteuervorschriften für möblierte Vermietungen. Die bisherige Unterscheidung zwischen dem Hotelsektor und anderen Sektoren wird aufgehoben.
Die Vermietung von möblierten Wohnungen wird nun anders besteuert, abhängig von der Dauer der Vermietung und der Erbringung bestimmter Dienstleistungen.
Der Gesetzgeber berücksichtigt somit den Wettbewerb zwischen möblierten Wohnungen und dem Hotelgewerbe. Diese neuen Regelungen gelten für alle Arten von touristischer Beherbergung.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45