Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats, Strasbourg, Paris, Baden-Baden
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Erklärungspflicht für Eigentümer von Immobilien in Frankreich

23.03.2023

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr


Alle Eigentümer von Wohnimmobilien in Frankreich müssen vor dem 30. Juni 2023 eine neue Steuererklärung einreichen.

Eigentümer müssen für jede ihrer Wohnimmobilien angeben, zu welchem Zweck sie diese nutzen und wenn sie die Immobilie nicht selbst nutzen, die Identität der Bewohner und den Zeitraum der Belegung.

Außerdem muss angegeben werden, ob die Räumlichkeit leer steht (unmöblierte und nicht bewohnte Immobilie).

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie besitzen Immobilien in Frankreich und wünschen Beratung zur Steuererklärungspflicht? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Strasbourg, Herr Rechtsanwalt Emil Epp steht Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45