Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht
Neues Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten in Mexico
09.08.2019
Am 25. Juli diesen Jahres wurde das nationale Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten verabschiedet, welches den Strafverfolgungsbehörden weiter Hilfsmittel zur Bekämpfung von Korruption und zur Wiedererlangung von illegal (v.a. durch Korruption) erworbenen Vermögenswerten an die Hand gibt.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mexiko Stadt, Herrn André Röhrle, roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96, www.muclaw.mx
Der Staat kann mit diesem Gesetz Vermögenswerte von Unternehmen, Staatsbediensteten und Privatpersonen nicht nur u.a. wegen organisierter Kriminalität und unrechtmäßiger Bereicherung, sondern auch wegen Korruption einziehen. Erfasst werden alle immateriellen und materiellen Vermögenswerte, die Eigentum von Einzelpersonen oder Unternehmen sein können.