Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Neues Gewährleistungsrecht bei Sachmängeln in Frankreich
07.03.2022
Zwei neue EU-Richtlinien (2019/770 und 2019/771) haben die Gewährleistungsrechte von Verbrauchern geändert und neue Informationspflichten für Händler eingeführt, die in Frankreich Waren vertreiben.
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Baden-Baden, Frau Vanina Vedel, Avocat, vedel@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Die neuen Regeln betreffen den Verbrauchsgüterkauf in Frankreich und passen die Sachmängelhaftung an das digitale Zeitalter an. Es wird nun unterschieden zwischen „digitalen Produkten“ und „Waren mit digitalen Elementen“. Durch die Neuregelung kann es auch zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist in Frankreich kommen.
Mit dem neuen Gesetz wurde auch eine Pflicht eingeführt betreffend die Aktualisierung von Software, welche in eine körperliche Ware integriert ist.
Die Position des Verbrauchers wurde außerdem dadurch gestärkt, dass Unternehmen, die in Frankreich Produkte an Verbraucher verkaufen, seit dem 1. Januar 2022 erweiterte Informationspflichten haben. Diese neuen Pflichten, die einige Produktgruppen betreffen, führen zu zusätzlichen Angaben, die Händler nun auf ihren Rechnungen machen müssen.
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