Aktuelles zum argentinischen Wirtschaftsrecht
Neues Wettbewerbs- und Kartellrecht in Argentinien
22.03.2019
Am 24. Mai 2018 ist das neues Wettbewerbs- und Kartellrecht in Argentinien in Kraft getreten.
Die Behörde, die für die Untersuchung von wettbewerbswidrigen Handlungen zuständig ist, ist die Nationale Behörde für die Verteidigung des Wettbewerbs (Autoridad Nacional de Defensa de la Competencia). Diese neue Behörde schließt das Nationale Gericht für die Verteidigung des Wettbewerbs, das Sekretariat für wettbewerbswidrige Handlungen und das Sekretariat für wirtschaftliche Zusammenschlüsse ein.
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