Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Nichtigkeit des Gesellschafterbeschlusses einer Gesellschaft in Frankreich: Widerspruch gegen das Gesellschaftsinteresse genügt nicht

05.08.2021

Mit einem Urteil vom 13. Januar 2021 hat der Kassationsgerichtshof entschieden, dass der Widerspruch zwischen einer Entscheidung der Gesellschafterversammlung und dem Gesellschaftsinteresse (intérêt social) nicht ausreicht, um die Nichtigkeit festzustellen.

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de und Elisabeth Walckenaer, Avocat, walckenaer@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr

Die im Gesetz genannten Nichtigkeitsgründe eines Gesellschafterbeschlusses haben folglich einen abschließenden und exklusiven Charakter.
In der Praxis wird häufig übersehen, dass es jedoch andere Argumente gibt, die in einer solchen Situation herangezogen werden können.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie wünschen Beratung zur Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45