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Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

PACTE-Gesetz: Neue Gesetze in Frankreich erleichtern das Leben

01.04.2019

Am 12. Februar 2019 hat der Senat in Frankreich für den Gesetzentwurf des sogenannten „PACTE“-Gesetzes gestimmt, dem Aktionsplan für Wachstum und Wandel von Unternehmen in Frankreich.

Das vom französischen Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire initiierte Gesetz ist ein Aktionsplan für das Wachstum und den Wandel von Unternehmen und soll:

  • die Betriebsabläufe in Unternehmen vereinfachen,
  • die Arbeitnehmer stärker einbeziehen und insgesamt
  • das Wachstum ankurbeln.

Um nur einige der wesentlichen Maßnahmen dieses sehr umfangreichen Gesetzentwurfs an dieser Stelle zu nennen:

  • Lockerung der Vorschriften betreffend die Altersvorsorge,
  • Abschaffung einiger Schwellenwerte für Steuern und Sozialabgaben,
  • Vereinfachung der freiwilligen sowie der gesetzlichen Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern etc.

Arbeitsrechtliche Auswirkungen des PACTE-Gesetzes

Mit dem PACTE-Gesetz soll in erster Linie das positive Unternehmenswachstum begünstigt werden. Daneben soll, ganz allgemein, die Rolle der Unternehmen in der Gesellschaft neu definiert werden, insbesondere durch eine sachgerechtere Beteiligung der Arbeitnehmer am Gewinn des Unternehmens. Ziel ist es auch, die Gründung von kleineren Unternehmen zu fördern.

Um den Einsatz der Arbeitnehmer für das Unternehmen besser „belohnen“ zu können, erleichtert dieser Gesetzentwurf die freiwillige und die gesetzliche Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern in Frankreich. So können Arbeitnehmer, in Zeiten, in denen das Geschäft boomt, besser an den Gewinnen ihres Unternehmens beteiligt werden, was wiederum zu einer höheren Motivation und einer besseren Identifikation der Arbeitnehmer mit dem Unternehmen führen soll.

Außerdem sollen durch das Gesetz vermögenswirksame Leistungen und Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter begünstigt und eine effizientere Arbeitnehmervertretung in den Aufsichtsräten gewährleistet werden.

Vereinfachung der Gründung, Übertragung und Liquidation von Unternehmen

Die Regierung möchte die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Frankreich vereinfachen und hat hierfür gleich mehrere Maßnahmen im PACTE-Gesetz vorgesehen.

Bis Januar 2021 soll eine zentrale Online-Anlaufstelle eingerichtet werden, über die Gesellschaften ihre behördlichen Verwaltungsformalitäten im Internet abwickeln können, insbesondere bei einer Unternehmensgründung. Dadurch soll vermieden werden, dass Unternehmer zwischen den verschiedenen Webseiten und Behörden, zu welchen beispielsweise auch das CFE zählt (frz. Zentralstelle für die Formalitäten von Unternehmen; Centre de formalités des entreprises), den Überblick verlieren.

Um die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, sollen die Regelungen, die mit dem sogenannten „Pacte Dutreuil“ eingeführt wurden (insbesondere: Steuervorteile bei der Übertragung eines Unternehmens auf die eigenen Kinder), weiter zugunsten der Unternehmen gelockert werden. Das PACTE-Gesetz soll darüber hinaus auch die Möglichkeiten der Übernahme eines Unternehmens durch die Arbeitnehmer erleichtern.

Schließlich soll die Anwendung des sogenannten „Vereinfachten Liquidationsverfahrens“ künftig auf alle Unternehmen, die weniger als fünf Beschäftigte haben und einen Umsatz von weniger als 750.000 Euro realisieren, ausgeweitet werden – aktuell ist dieses vereinfachte französische Insolvenzverfahren nur solchen Unternehmen vorbehalten, die maximal einen Mitarbeiter beschäftigen, weniger als 300.000 Euro Umsatz realisieren und kein Immobilienvermögen haben.

Abschaffung von Schwellenwerten für Steuern und Sozialabgaben

Die von den Unternehmen am meisten herbeigesehnte Maßnahme betrifft die Anhebung der Schwellenwerte, ab welchen Unternehmen steuer- und sozialabgabenpflichtig sind bzw. werden.

Beispielsweise müssen Unternehmen derzeit ab 20 Beschäftigten in den „Fonds national d'aide au logement“ (Nationaler Fonds zur Wohnungsbeihilfe) einzahlen; damit soll der nationale Wohnungsbau unterstützt werden. Das PACTE-Gesetz sieht vor, diesen Schwellenwert abzuschaffen und einen Großteil der Verpflichtungen erst ab einer Schwelle von 50 Arbeitnehmern einzuführen (vorbehaltlich eher eintretender Pflichten hinsichtlich Arbeitnehmern mit Behinderung). Diese Maßnahme würde für die Unternehmen eine Einsparung von insgesamt fast 500 Millionen Euro bedeuten.

Ferner bestimmt das Gesetz, dass „die Verpflichtung, ein gemeinschaftliches Gewerkschaftsbüro einzurichten oder die Aktionäre über die höchsten Vergütungen zu informieren, nicht mehr für (alle) Unternehmen mit über 200 Arbeitnehmern gilt, sondern nun (erst) auf Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten anwendbar ist.“

Die Unternehmen verfügen nunmehr über eine Frist von 5 Jahren, um sich anzupassen, ehe die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Überschreitung einer Schwelle zur Anwendung kommen“, ergänzt Bruno Le Maire in seinem Interview in der französischen Zeitung Le Figaro. „Sie können weiterhin Investitionen tätigen und Personal einstellen und verfügen jedoch, im Falle eines Konjunkturabschwungs, über die nötige Flexibilität.“ Mit anderen Worten: Unternehmen müssen erst dann, wenn sie die Schwellenwerte von 10, 50 oder 250 Beschäftigten in 5 aufeinander folgenden Jahren überschreiten, den damit verbundenen arbeitsrechtlichen und finanziellen Verpflichtungen nachkommen.

Stärkere Kontrollen ausländischer Investitionen

Die IEF-Verordnung, die dem Staat die Kontrolle ausländischer Investitionen in Frankreich ermöglicht, wird „erheblich verschärft“, um französische Unternehmen, die als „strategisch“ gelten, zu schützen. Die Liste der Branchen, in denen vor einer Übernahme durch einen internationalen Investor ein Genehmigungsverfahren zu durchlaufen ist, wird insbesondere die Bereiche digitale Datenspeicherung, Robotik, Raumfahrt und künstliche Intelligenz umfassen.

Für die Fälle der Nichteinhaltung der neuen Vorschriften wird das französische Wirtschafts- und Finanzministerium zudem mit einem breiteren Spektrum an Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet.

Schließlich wird das PACTE-Gesetz die Einführung spezifischer Maßnahmen erleichtern, die es dem Staat ermöglichen sollen, Unternehmen zu verteidigen, die als „strategisch“ gelten.

Vereinfachung von Buchhaltungspflichten

Das Gesetz sieht eine Erhöhung der Schwellenwerte vor, ab denen Unternehmen zur Bestätigung ihrer Bilanz einen Abschlussprüfer bestellen müssen.

Mit dem PACTE-Gesetz wird die französische Regierung diese Schwellenwerte auf das Niveau anheben, das in der entsprechenden Europäischen Richtlinie dazu festgelegt ist.

Diese Schwellenwerte werden in Frankreich per Dekret (Rechtsverordnung) festgesetzt.

Ein Abschlussprüfer wäre danach zwingend zu bestellen, wenn zum Stichtag (Abschluss des Geschäftsjahres) zwei der nachfolgenden drei Kriterien überschritten sind:

  • Bilanzsumme von 4 Millionen Euro,
  • Umsatz von 8 Millionen Euro,
  • 50 Arbeitnehmer.

Gleichzeitig sollen Vereinfachte Aktiengesellschaften französischen Rechts (SAS) von ihrer Pflicht befreit werden, einen Abschlussprüfer zu bestellen, wenn sie eine oder mehrere Gesellschaften kontrollieren oder von ihnen kontrolliert werden.

Diese Maßnahme, die auf großen allgemeinen Zuspruch trifft, wird kleine Unternehmen von der als kostenintensiv angesehenen Buchhaltungspflicht befreien.

Ausführliche Erläuterungen zu zahlreichen weiteren Maßnahmen des PACTE-Gesetzes finden Sie auch in weiteren, auf unserer Website verfügbaren Artikeln.