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CBBL Abogado Luis Cuesta, Kanzlei MACDONEL CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt
Luis Cuesta
Abogado
MACDONEL CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt

Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht

„Plan Mexiko“ – Neue Steueranreize für Investitionen

05.02.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mexiko Stadt, Herrn André Röhrle, roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96www.muclaw.mx


Am 22. Januar 2025 ist in Mexiko das „Dekret über die Gewährung von Steueranreizen zur Unterstützung der nationalen Strategie ‚Plan Mexiko‘ zur Förderung neuer Investitionen, die duale Ausbildungsprogramme unterstützen und Innovationen vorantreiben“ in Kraft getreten (das „Dekret“).

Die im Dekret vorgesehenen Steueranreize gelten bis zum 30. September 2030, sofern der Evaluationsausschuss der mexikanischen Regierung die entsprechende Bestätigung ausstellt. Die Steueranreize werden ohne Unterscheidung nach Industriesektoren, Größe oder Nationalität der Unternehmen gewährt.

Im Wesentlichen werden mit dem Dekret die folgenden Steueranreize eingeführt:

  • Sofortiger Abzug von Investitionen in neue Anlagegüter: Gemäß dem Dekret variieren die Prozentsätze, die für den sofortigen Abzug für Einkommensteuerzwecke zulässig sind, je nach Art der Anlagegüter oder der Tätigkeit, in der sie eingesetzt werden, sowie nach dem Steuerjahr, in dem sie angewendet werden.
  • Zusätzlicher Abzug für Ausbildungskosten für Arbeitnehmer: Es handelt sich um einen zusätzlichen Abzug für Einkommensteuerzwecke in Höhe von 25 % des Anstiegs der Ausbildungskosten, die jeder Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen in dem betreffenden Jahr erhalten hat, sofern eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium für öffentliche Bildung im Bereich der dualen Ausbildung abgeschlossen wurde.
  • Zusätzlicher Abzug von Innovationskosten: Dieser Steueranreiz besteht in einem zusätzlichen Abzug für Einkommensteuerzwecke in Höhe von 25 % des Anstiegs der Innovationskosten. Diese Ausgaben müssen sich auf Investitionsprojekte beziehen, die die Erlangung von Patenten oder Erstzertifizierungen fördern, die es den Steuerzahlern ermöglichen, sich in lokale/regionale Lieferketten zu integrieren.

Sie haben weitere Fragen zu den neuen Steueranreizen in Mexiko? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Mexiko Stadt, Herr André Röhrle, berät Sie gerne: roehrle@cbbl-lawyers.de Tel. +52 - 55 - 564 540 96