Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Private Immobilienvermietung Frankreich: Sind Sie von der Gewerbesteuerpflicht (CFE) betroffen?

Veröffentlicht am 11.12.2025

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr


Wenn Sie in Frankreich eine möblierte Wohnung vermieten, stellt sich früher oder später die Frage, ob Sie der französischen Gewerbesteuer (CFE) unterliegen. Auch private Vermieter, die saisonal touristische Unterkünfte vermieten, können grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet sein.

Es gibt jedoch Ausnahmen und Steuerbefreiungen, die Ihnen unter bestimmten Bedingungen zugutekommen – zum Beispiel bei niedrigen Einnahmen, gelegentlicher Vermietung (bei einmaligem, sich nicht wiederholenden Anlass) oder Vermietung eines Teils Ihres Hauptwohnsitzes, den ein Mieter als Hauptwohnsitz nutzt.

Im ersten Jahr Ihrer Tätigkeit profitieren Sie automatisch von einer Befreiung von der Gewerbesteuer in Frankreich, ohne dass ein Antrag notwendig ist. Für alle weiteren Befreiungen empfiehlt es sich, die örtliche Gemeinde oder das lokale Finanzamt (SIE) zu kontaktieren, um Ihre individuelle Situation zu klären und mögliche Steuerbefreiungen vollständig auszuschöpfen.


Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews und erfahren Sie, welche Regeln und Erklärungspflichten für die private Immobilienvermietung in Frankreich gelten und welche Erlasse der französischen Gewerbesteuer (CFE) möglich sind.

Sie sind privater Vermieter in Frankreich und möchten erfahren, inwiefern Sie von der Gewerbesteuerpflicht (CFE) betroffen sind?

Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45