Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht
Protokoll zur Anerkennung von Kollektivarbeitsverträgen in Mexico
30.08.2019
Am 31. Juli diesen Jahres wurde das Protokoll zur Anerkennung von Kollektivarbeitsverträgen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mexiko Stadt, Herrn André Röhrle, roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96, www.muclaw.mx
Das Protokoll legt die Regelungen sowie das Verfahren für die Anerkennung von bereits bestehenden Kollektivarbeitsverträgen fest, bevor die gemäß der Arbeitsrechtsreform vom 1. Mai 2019 zuständige und neu zu gründende Bundesstelle für gütliche Streitbeilegung und arbeitsrechtliche Registrierung („Centro de Conciliación y Registro Laboral“) seine Arbeit aufnehmen wird (spätestens in 2 Jahren).