Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Quellensteuer für Nichtresidenten in Frankreich:
Was sich 2025 ändert

05.05.2025

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr


Das neue Haushaltsgesetz bringt eine Anpassung der Quellensteuersätze in Frankreich mit sich, die Arbeitnehmer betrifft, die in Frankreich arbeiten, dort aber keinen steuerlichen Wohnsitz haben.

Die Quellensteuer sieht eine progressive Besteuerung vor, im Rahmen derer die Einkommensgrenzen angepasst wurden.
Diese Steuer wird vom Arbeitgeber einbehalten und an die französischen Finanzbehörden abgeführt.

Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig ist, kann die gezahlte Steuer auf die nationale Einkommensteuer anrechnen lassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Trotz des automatischen Abzugs besteht weiterhin die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung in Frankreich, insbesondere wenn Einkommen mit dem einem Steuersatz von 20% besteuert wurde.

Wer 2024 in Frankreich tätig war, sollte demnach prüfen, ob 2025 eine Steuererklärung notwendig ist.


Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu den neuen Quellensteuersätzen für Nichtresidenten in Frankreich.

Sie haben Fragen zu den Änderungen der Quellensteuer für Nichtresidenten in Frankreich?

Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45