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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Quellensteuer (Prélèvement à la Source) in Frankreich

17.12.2019

Denken Sie daran, die Rückerstattung vor Ende Februar 2020 zu verlangen!

Am 1. Januar 2019 ist in Frankreich eine Reform zur Erhebung der Einkommensteuer in Kraft getreten.

Damit wird die Einkommensteuer nicht mehr im Folgejahr auf die Einkünfte aus dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr erhoben, sondern sie wird entsprechend der monatlichen Einkünfte direkt an der Quelle einbehalten, ähnlich wie beim automatischen Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern in Deutschland.

Die Einführung der Quellensteuer im Jahr 2019 hat zu teilweise überhöhten oder nicht geschuldeten Steuerforderungen geführt, insbesondere in folgenden Fällen:

  • für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Frankreich (= in Frankreich steuerpflichtig), die jedoch in Frankreich und in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz (und möglicherweise in anderen Drittländern) arbeiten und
  • für Arbeitnehmer, die zwar in Frankreich arbeiten und dort einen Zweitwohnsitz haben, aber weiterhin in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerlich ansässig sind.

Zu viel bezahlte Steuern werden in der Regel auf Antrag rasch rückerstattet.

Anträge müssen vom Arbeitnehmer jedoch bis spätestens 29. Februar 2020 eingereicht werden.

Gerne können wir Sie hierbei unterstützen.