Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Rechtsgeschäfte in der Gründungsphase einer Gesellschaft in Frankreich
06.02.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr
Bereits in der Gründungsphase einer Gesellschaft in Frankreich müssen häufig schon Verträge für diese abgeschlossen werden.
Es ist im Interesse des Gesellschafters und auch der französischen Gesellschaft selbst, dass solche Verträge mit der Eintragung der französischen Gesellschaft in das französische Handelsregister automatisch auf die französische Gesellschaft übergehen.
Wie dies rechtssicher zu erreichen ist, beschreibt die deutschsprachige CBBL-Anwältin Marianne Grange in ihrer News.
Darin erklärt sie auch, wie eine Steuerbefreiung von Dividenden im Zusammenhang mit der Frist von zwei Jahren für das Halten einer Beteiligung behandelt wird.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu Rechtsgeschäften in der Gründungsphase einer Gesellschaft in Frankreich.
Sie haben weitere Fragen zu Rechtsgeschäften in der Gründungsphase einer Gesellschaft in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45