Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Reform 2022 – Kaufrecht, Verbraucherrecht und Umweltrecht in Frankreich

18.02.2022

Pünktlich zu Beginn des neuen Jahres sind wichtige Reformen in Kraft getreten, die für alle Unternehmen bedeutsam sind, die den Vertrieb ihrer Produkte in Frankreich betreiben.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Baden-Baden, Frau Vanina Vedel, Avocat, vedel@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr

Durch ein Gesetz, das am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, möchte der französische Staat die Auswirkungen des Konsumverhaltens auf die Umwelt begrenzen.

Unternehmen, die ihre Produkte in Frankreich verkaufen, müssen einen Beitrag zur umweltgerechten Entsorgung der Produkte leisten. Konkretisiert wird der Beitrag durch finanzielle Abgaben der Unternehmen oder durch den Nachweis eigener zertifizierter Entsorgungsanlagen. Durch das neue Gesetz wurde nun der Kreis der Produkte, für die diese erweiterte Verantwortung des Herstellers in Frankreich anwendbar ist, vergrößert.

Es wurden auch neue Informationspflichten bezüglich der Dauer der Verfügbarkeit von Ersatzteilen beschlossen: Lieferanten müssen ihre Abnehmer in Frankreich über die Dauer der Ersatzteilverfügbarkeit informieren.

Mit dem neuen Gesetz wird für zahlreiche Produkte im Handel in Frankreich die Verwendung von Plastikverpackungen verboten. Für Produkte aus dem Non-Food-Bereich gilt ferner ein Verbot der Vernichtung unverkaufter neuer Produkte: In unserem Artikel zeigen wir Ihnen auf, welche Übergangsfristen gelten.

Schließlich müssen Unternehmen in Frankreich besondere Pflichten bei der Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten beachten: So muss bei Reparaturen die Verwendung gebrauchter Ersatzteile aktiv angeboten werden.

Sie wünschen Beratung zum Vertrieb in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45