Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht
Reform des Bundesgesetzes zum Schutz des gewerblichen Eigentums in Mexiko
Veröffentlicht am 30.04.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL Anwalt in Mexiko Stadt:
Abogado
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Mit Wirkung zum 4. April 2026 wurden wesentliche Vorschriften des Bundesgesetzes zum Schutz des gewerblichen Eigentums in Mexiko reformiert.
Nachfolgend eine Übersicht zu den wichtigsten Punkten der Reform:
I. Unterscheidungskräftige Zeichen und Marken
Die Reform führt folgende materielle und verfahrensrechtliche Änderungen ein:
- Eintragung neuer nicht-traditioneller Marken nun möglich: Dazu gehören Positions-, Bewegungs- und Multimedia-Marken. Geschmacksmarken wurden von dieser Änderung ausgenommen.
- Die Eintragung wird nicht gewährt für Zeichen, die identisch sind mit oder ähnlich sind zu
o Titeln von Veröffentlichungen und Zeitschriften,
o fiktiven oder symbolischen Figuren,
o menschlichen Charakterisierungen,
o Künstlernamen oder Künstlergruppen.
- Zeichen, die mit Elementen des kulturellen Erbes indigener und afro-mexikanischer Völker und Gemeinschaften identisch oder diesen ähnlich sind, dürfen nicht eingetragen werden.
- Änderungen des Namens, der Bezeichnung oder der Firmenbezeichnung müssen eingetragen werden, damit diese Änderungen gegenüber Dritten wirksam werden.
II. Rahmenbedingungen für Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster
Die Reform bringt folgende Neuerungen zur Angleichung der mexikanischen Praxis an internationale Standards (Pariser Übereinkommen):
- Die vorläufige Patentanmeldung wird formell eingeführt.
- Bestimmungen zur Wiederherstellung von Prioritätsdaten für Patent- und Geschmacksmusteranmeldungen in Mexiko sowie zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Patentanmeldungen sind nun im Gesetz enthalten.
- Das Recht, die Inhaberschaft an einem Patent, einem Gebrauchsmuster oder einer Geschmacksmusterregistrierung geltend zu machen, wird formell eingeführt.
- Die Erteilung von Zusatzzertifikaten ist vorgesehen, um ungerechtfertigte Verzögerungen bei der Erteilung entsprechender kommerzieller Genehmigungen für den Patentschutz auszugleichen.
III. Weitere wichtige Änderungen
1. Verwaltungsfristen und Entscheidungen
Die Reform legt verbindliche Höchstfristen fest, innerhalb deren das Mexikanische Institut für gewerbliches Eigentum (IMPI) eine endgültige Entscheidung treffen muss, nämlich:
- 5 Monate für die Eintragung von Unterscheidungszeichen (Marken, Handelsnamen, Slogans).
- 5 Monate für Entscheidungen über Einsprüche gegen Schutzanmeldungen für Ursprungsbezeichnungen oder geografische Angaben.
- 2 Monate für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe.
- 2 Monate für Layout-Designs von integrierten Schaltkreisen.
- 1 Jahr für Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster (nach Abschluss der Sachprüfung).
Es wurden auch Vorschriften betreffend zu lange Verwaltungsverfahren geschaffen, um Fälle von Untätigkeit der Verwaltung besser zu regeln; ein spezialisierter Fachausschuss ist nun für die Entscheidung über entsprechende Anträge zuständig, sobald die oben genannten gesetzlichen Fristen fruchtlos abgelaufen sind.
2. Rechtsdurchsetzung und digitale Regulierung
Es wurden wichtige Bestimmungen erlassen, um den modernen Herausforderungen im Bereich der Rechtsdurchsetzung und der digitalen Rechtsstreitigkeiten besser zu begegnen:
- „Ambush-Marketing“ wird ausdrücklich als unlauterer Wettbewerb definiert.
Der Begriff: Was ist „Ambush-Marketing“?
Ambush-Marketing liegt vor, wenn ein Unternehmen versucht, von der Aufmerksamkeit eines Events — z. B. eines Sportereignisses — zu profitieren, ohne offizieller Sponsor zu sein, d. h. ohne die Pflichten eines offiziellen Sponsors einzugehen. Im Deutschen spricht man auch von Trittbrettfahrer-Marketing.
Typisch dafür ist, dass das Unternehmen eine gedankliche Nähe zum Event erzeugt, ohne offizieller Sponsor zu sein und ohne das zu behaupten.
- Das Gesetz sieht nun Sanktionen gegen rechtswidrige Handlungen vor, die unter Einsatz von KI begangen werden.
- Das mexikanische Institut für gewerbliches Eigentum (IMPI) ist befugt, Vorschriften zu erlassen für die elektronische Einreichung, Begründung und Erledigung von Verwaltungsverfahren wegen Verletzungserklärungen.
3. Institutionelle Änderungen
Die Reform gestaltet zudem den institutionellen Rahmen und die Kooperationsbefugnisse des IMPI (mexikanisches Institut für gewerbliches Eigentum) neu:
- Dem IMPI werden neue Befugnisse übertragen, um Rechtsberatung zu Technologietransfer-Vereinbarungen zu leisten und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu fördern.
- Der Minister für Wissenschaft, Geisteswissenschaften, Technologie und Innovation wird nun in den Verwaltungsrat des IMPI integriert und wird eine Zusammenarbeit der Regierung mit dem Institut etablieren.
Diese Reform in Mexiko führt klarere Verfahrensfristen ein, erweitert den Umfang der schutzfähigen und eintragungsfähigen Zeichen und stärkt die Durchsetzungsmöglichkeiten, insbesondere in Bezug auf unlauteren Wettbewerb und neue Technologien.
Sie haben weitere Fragen zur Reform des Bundesgesetzes zum Schutz des gewerblichen Eigentums in Mexiko?
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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Mexiko Stadt, Herr André Röhrle, berät Sie gerne: roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96

