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CBBL Rechtsanwalt, Managing Partner Christian Weident, Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit., Bukarest, Bistrita, Sibiu
Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest, Bistrita, Sibiu

Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht

Regelungen zur Kurzarbeit in Rumänien ab April 2021 erheblich verbessert

21.04.2021

Wie bereits berichtet, hatte Rumänien am 10.08.2020 erstmals Regelungen zur Kurzarbeit eingeführt. Dies geschah infolge des Ausbruchs der Pandemie, allerdings aufgrund einer Initiative der Wirtschaft, an der STALFORT Legal. Tax. Audit. intensiv beteiligt war.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest, Herrn Rechtsanwalt Christian Weident, weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53, www.stalfort.ro

Nach ungünstigen Änderungen durch das Parlament Ende 2020 (Details siehe hier) hat Rumänien am 05.04.2021 endlich eine ausreichend flexible und pragmatische Regelung eingeführt, sodass die Kurzarbeit nun praxistauglich ist.

Entstehungsgeschichte zur Einführung der Regelung der Kurzarbeit in Rumänien seit August 2020

Die im August 2020 eingeführte Regelung war zwar das Ergebnis langer Beratungen, jedoch noch zu unflexibel. Anfang Dezember 2020 wurde per Dringlichkeitsverordnung der Regierung zum Großteil Abhilfe geschaffen – die allerdings bereits nach wenigen Tagen wieder hinfällig wurde, da ein durch das Parlament verabschiedetes Gesetz nahezu alle Effekte wieder aufhob und die Rechtslage sogar noch verschlimmerte.
Neu aufgenommene Gespräche haben erst im April 2021 zu einer wirklich brauchbaren Gesetzesregelung geführt.

Eine Erläuterung der Kurzarbeit ist in unseren Veröffentlichungen unter diesem Link erhältlich. In Rumänien ist der Arbeitgeber zur Kürzung der Arbeitszeiten um bis zu 80% berechtigt; die Arbeitnehmer erhalten ein staatliches Kurzabeitergeld i.H.v. 75% des ausgefallenen Grundgehalts.

Erleichterungen der Handhabung der Kurzarbeit für Unternehmen in Rumänien ab April 2021

Die aktuelle Änderung führte wichtige Neuerungen ein, u.a.

  • Möglichkeit zur Arbeitszeitreduzierung um bis zu 80%;
  • Änderung des Bezugszeitraums zur Ermittlung der Voraussetzungen für die Kurzarbeit (Umsatzrückgang);
  • Einholung der Zustimmung der Gewerkschaft/ Arbeitnehmervertetung zur Kurzarbeit (Kompromiss);
  • Flexible Handhabung der Arbeitszeiten während der Kurzarbeit und Ändserungsmöglichkeiten;
  • Erleichterungen bzgl. bestimmter Verbote, die während der Kurzarbeit galten, und die diese unattraktiv machten.

Diese Änderungen sind für die Wirtschaft als Erfolg zu werten.

Einen detaillierten Beitrag hierzu finden Sie unter:
https://stalfort.ro/wp-content/uploads/2021/04/20210415_ADZ_CW_Kurzarbeit_wieder_praxistauglich.pdf

Sie haben weitere Fragen zu den Regelungen der Kurzarbeit oder des Arbeitsrechts in Rumänien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bukarest, Herr Rechtsanwalt Christian Weident, berät Sie gerne: weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53