Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Renteneintritt in Frankreich:
Die Auswirkungen der Rentenreform 2023 auf das Renteneintrittsalter

04.03.2025

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Priscille Lecoanet, Avocat, lecoanet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr

Ein automatischer Rentenantritt ab Erreichen eines bestimmten Alters kann in Frankreich nicht vertraglich vereinbart werden. Derartige Klauseln, die den Vertrag automatisch beenden sollen, sind in Frankreich unwirksam.

Man unterscheidet in Frankreich zwischen dem

  • Renteneintritt auf Initiative des Arbeitnehmers und dem
  • Renteneintritt auf Initiative des Arbeitgebers.

Beide Varianten hängen vom Alter des jeweiligen Arbeitnehmers ab. Bei einer Initiative des Arbeitnehmers hängen sie zusätzlich von der Anzahl der Beitragsquartale ab.

In unserer vollständigen Rechtsnews zum Renteneintritt in Frankreich stellen wir die Rechtslage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Frankreich in einer übersichtlichen Tabelle für Sie dar.

Sie haben Fragen zum Renteneintritt in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45