Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

SARL-Geschäftsführer in Frankreich gründet Konkurrenzgesellschaft

Veröffentlicht am 15.10.2026

Von unseren deutschsprachigen CBBL Anwälten in Paris, Frau Marianne Grange, Avocate, grange@cbbl-lawyers.de und Joan Kinder, Jurist, kinder@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr

Das französische Kassationsgericht hat die Pflichten von Geschäftsführern einer französischen SARL gegenüber der Gesellschaft präzisiert.

Demgemäß stellt bereits die Gründung eines konkurrierenden Unternehmens durch den Geschäftsführer während seiner Amtszeit einen Verstoß gegen die gesellschaftsrechtliche Loyalitäts- und Treuepflicht dar.

Ein zusätzlicher Nachweis eines unlauteren Wettbewerbs ist hierfür nicht erforderlich.

Für die Geltendmachung eines Schadensersatzes muss die Gesellschaft jedoch einen konkreten ersatzfähigen Schaden weiterhin gesondert belegen.

Geschäftsführer sollten vor der Gründung eines Konkurrenzunternehmens die ausdrückliche Zustimmung der Gesellschafter einholen.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer in Frankreich während ihrer Amtszeit.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer in Frankreich während ihrer Amtszeit.

Haben Sie Fragen zur Gründung einer Konkurrenzgesellschaft durch den Geschäftsführer einer SARL in Frankreich?

Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45