Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Sitz der französischen Tochtergesellschaft am Wohnsitz des Geschäftsführers der Muttergesellschaft?
22.05.2024
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr
Wahl des Sitzes einer Gesellschaft in Frankreich
Der Sitz des Unternehmens ist bei der Gründung einer französischen Gesellschaft in der Satzung anzugeben.
Dabei kann der Sitz weitgehend frei gewählt werden. Eine Voraussetzung ist jedoch die gewerbliche Nutzung des Sitzes.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Wohnanschrift des gesetzlichen Vertreters der französischen Gesellschaft als Sitz bestimmt werden.
Bei der Bestimmung des privaten Wohnsitzes des gesetzlichen Vertreters der Muttergesellschaft als Sitz der französischen Gesellschaft gelten darüber hinaus weitere Voraussetzungen.
Lesen Sie hierzu die vollständige Rechtsnews.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45