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CBBL Rechtsanwalt Rainer Burkardt, Kanzlei Burkardt & Partner Rechtsanwälte, Shanghai
Rainer Burkardt
Rechtsanwalt
Burkardt & Partner Rechtsanwälte
Shanghai

Aktuelles zum chinesischen Wirtschaftsrecht

Smartphone-Kontrollen bei der Einreise nach China?

19.07.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Shanghai, Herrn Rechtsanwalt Rainer Burkardt, burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88, www.bktlegal.com

Was steckt hinter den Berichten über die Durchsuchung von Mobiltelefonen bei der Einreise nach China?

In den letzten Wochen sorgten Berichte wie „China beginnt mit Smartphone-Kontrollen“ oder „Alle Personen werden bei der Einreise nach China einer Telefonkontrolle unterzogen“ für Aufmerksamkeit unter Geschäftsreisenden nach China.

Am 1. Juli 2024 sind in China die Bestimmungen über verwaltungsrechtliche Vollstreckungsverfahren für nationale Sicherheitsorgane (nachfolgend „Bestimmungen“) in Kraft getreten.

Diese Bestimmungen präzisieren die Befugnisse der staatlichen Sicherheitsorgane der VR China. Sie setzen höherrangige Gesetze, einschließlich des überarbeiteten Anti-Spionage-Gesetzes der VR China, um, dessen Novelle im Jahr 2023 ebenfalls für Schlagzeilen in westlichen Medien gesorgt hatte.

Die Bestimmungen sehen u.a. vor, dass „die staatlichen Sicherheitsorgane (…) Inspektionen der elektronischen Geräte, Einrichtungen und der dazugehörigen Apps und Werkzeuge relevanter Personen und Organisationen durchführen dürfen (…)“.

Daraus ergibt sich, dass die Behörden der VR China Mobiltelefone von Personen kontrollieren dürfen, und zwar nicht nur bei Einreise, sondern auch während des Aufenthalts und bei der Ausreise aus China.

Aus den Bestimmungen und dem Anti-Spionage-Gesetz der VR China geht jedoch hervor, dass für solche Kontrollen bestimmte rechtliche Bedingungen erfüllt sein müssen. Diese umfassen:

  • Zweckdienlichkeit: Die Inspektionen müssen rechtmäßigen Spionageabwehrzwecken dienen und dürfen nicht willkürlich sein.
  • Gesetzmäßigkeit & Erforderlichkeit: Die Inspektionen müssen den relevanten Gesetzen entsprechen und dürfen den notwendigen Umfang für die Spionageabwehraufgaben nicht überschreiten.
  • Genehmigungsvorbehalt: Die Inspektionen erfordern eine Genehmigung, die vom Leiter einer nationalen Sicherheitsbehörde auf kommunaler oder höherer Ebene eingeholt werden muss.
  • Konformität des Inspektionsverfahrens: Strafverfolgungsdokumente und eine Ankündigung der Inspektion müssen vorgelegt werden und entweder die zu inspizierende Person oder ein Zeuge müssen bei der Inspektion anwesend sein.

Laut dem chinesischen Ministerium für nationale Sicherheit sei die Aussage, dass „alle Reisenden bei der Einreise nach China einer Telefonkontrolle unterzogen werden, absurd“.

Inspektionen würden voraussichtlich selektiv durchgeführt und sollen sich auf Personen konzentrieren, die verdächtigt werden, Spionagetätigkeiten auszuüben oder sensible Daten zu besitzen.

Das Risiko, dass Geschäftsreisende durchsucht werden, werde als gering eingeschätzt.

Abschließend ist anzumerken, dass Regelungen, die die Behörden der VR China ermächtigen, Mobiltelefone und andere elektronische Geräte zu kontrollieren, nicht neu sind.

Bereits vor dem 1. Juli 2024 waren die Behörden, beispielsweise nach Art. 25 des Anti- Spionagegesetztes der VR China, ermächtigt, solche Inspektionen durchzuführen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Rainer Burkardt in Shanghai berät Sie gerne: burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88