Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Steuererleichterungen bei Immobilienverkäufen in Frankreich:
Übergangsregeln 2026

Veröffentlicht am 05.02.2026

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr


Im Jahr 2026 bleiben einige steuerliche Erleichterungen beim Verkauf von Immobilien in Frankreich bestehen. Besonders betrifft dies Regelungen, die ursprünglich zum 1. Januar 2026 ausgelaufen wären.

Die Übergangsregelungen, die die französische Finanzverwaltung am 31.12.2025 veröffentlichte, sichern die Fortführung von Steuerbefreiungen für Gewinne aus Verkäufen zugunsten des sozialen Wohnungsbaus und der Sonderabzug bei Verkäufen in „angespannten Gebieten“ (zones tendues).

Diese bleiben bis zur endgültigen Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2026 in Kraft, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews erfahren Sie mehr über die Übergangsregelungen der Steuererleichterungen bei Immobilienverkäufen in Frankreich zum Beginn des Jahres 2026.

Möchten Sie Ihre Immobilie in Frankreich veräußern und wünschen Beratung zu Steuererleichterungen und den Übergangsregeln 2026?

Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45