Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Steuerfreie Geldschenkungen unter Familienmitgliedern: Neue Regelung in Frankreich

21.03.2025

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr

Das neue französische Haushaltsgesetz bietet eine zeitlich begrenzte Möglichkeit für steuerfreie Geldschenkungen unter Familienmitgliedern, wenn diese für den Kauf einer neuen oder im Bau befindlichen Immobilie oder für energetische Sanierungen am Hauptwohnsitz genutzt werden.

Diese steuerliche Begünstigung gilt für Geldgeschenke von Eltern, Großeltern, Urgroßeltern sowie kinderlosen Onkeln und Tanten. Dabei sind die Beträge auf 100.000 € pro Schenkendem und maximal 300.000 € pro Beschenktem limitiert.

Das geschenkte Geld muss dabei innerhalb von sechs Monaten verwendet werden, die erworbene oder renovierte Immobilie muss mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt oder unter bestimmten Bedingungen vermietet werden.

Dabei müssen alle relevanten Nachweise zur Schenkung und Verwendung der Mittel aufbewahrt werden. Denn auch, wenn keine Steuer anfällt, ist eine Schenkungssteuererklärung bei den französischen Steuerbehörden erforderlich.

Diese Sonderregelung für steuerfreie Geldschenkungen unter Familienmitgliedern gilt bis zum 31. Dezember 2026 - auch in Frankreich steuerlich ansässige Empfänger können von der Befreiung profitieren, selbst wenn der Schenkende im Ausland ansässig ist.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zur steuerfreien Geldschenkung unter Familienmitgliedern in Frankreich.

Sie haben Fragen zu den neuen Regelungen in Frankreich zu steuerfreien Geldschenkungen unter Familienmitgliedern? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45