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CBBL Abogado Luis Cuesta, Kanzlei MACDONEL CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt
Luis Cuesta
Abogado
MACDONEL CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt

Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht

Steuervergünstigungen bei Investitionen in bestimmten Gebieten in Yucatán, Mexiko

29.07.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mexiko Stadt, Herrn André Röhrle, roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96www.muclaw.mx


Zur Förderung von Investitionen, des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen auf der Halbinsel Yucatán (durch die der Maya-Zug fahren wird) hat das mexikanische Finanzministerium (SHCP) am 28. Juni 2024 ein Dekret erlassen, das Steuerzahlern, die in den Industrieparks „Progreso I“ und „Merida I“ in den Gemeinden Progreso und Merida im mexikanischen Bundesstaat Yucatán investieren und bestimmte produktive Wirtschaftstätigkeiten entwickeln, Steueranreize und Verwaltungserleichterungen gewährt (das Dekret).

Das Dekret kommt Steuerzahlern in Mexiko zugute, die in den folgenden Wirtschaftszweigen tätig sind: (i) Elektro- und Elektronikindustrie, (ii) Halbleiterindustrie, (iii) Automobilindustrie (Elektromobilität), (iv) Autoteile und Ausrüstungen für das Transportwesen, (v) medizinische Geräte, (vi) pharmazeutische Industrie, (vii) Agroindustrie, (viii) Stromerzeugungs- und -verteilungsanlagen, (ix) technische und Informationstechnologie und (x) Metalle und Petrochemie.

Das Dekret des mexikanischen Finanzministeriums (SHCP) sieht folgende Steueranreize vor:

  1. Eine 100%-ige Steuergutschrift auf die in den ersten drei Steuerjahren anfallende Einkommensteuer.
  2. Eine zusätzliche Steuergutschrift für die auf die ersten drei Jahre folgenden drei Steuerjahre in Höhe von 50 % bis zu 90 % der anfallenden Einkommensteuer, wenn die in den vom SHCP herausgegebenen Leitlinien festgelegten Mindestbeschäftigungszahlen überschritten werden.
  3. Sofortiger 100%-iger Abzug von neuen Anlagegütern innerhalb der ersten sechs Jahre, wenn sie zur Ausübung der oben genannten Wirtschaftstätigkeiten verwendet werden (ausgenommen Möbel, Büroausstattung, Autos, gepanzerte Ausrüstung oder nicht einzeln identifizierbare Anlagegüter).
  4. Eine 100%-ige Steuergutschrift der Mehrwertsteuer, die durch den Verkauf von Wirtschaftsgütern, die Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Überlassung der Nutzung oder des vorübergehenden Besitzes von Wirtschaftsgütern zwischen Steuerpflichtigen innerhalb der Industrieparks Progreso I und Merida I im Bundesstaat Yucatán entsteht. Die Steuergutschrift hat eine Laufzeit von vier Jahren.

Die Steuervergünstigungen des Dekrets gelten nicht für Steuerzahlerin Mexiko, die bereits in den Genuss von anderen Steueranreizen in Mexiko kommen, wie z.B.: die Maquila-Regelungen, die fakultative Integrationsregelung für Unternehmensgruppen, Trusts für den Erwerb oder die Errichtung von Immobilien (FIBRAS), Filmproduktion und -vertrieb sowie mexikanisches Nationaltheater, bildende Kunst, Tanz, Musik, Forschung und Entwicklung von Technologie und Hochleistungssport.
Das mexikanische Finanzministerium (SHCP) wird Leitlinien für die Anwendung der in dem Dekret aufgeführten Steueranreize herausgeben, in denen eine Reihe von Anforderungen aufgeführt sind, die der Steuerzahler einhalten muss. Dazu gehören u.a. die Begleichung der Steuerschulden, die Ansiedlung in den Industrieparks Progreso I und Merida I in Yucatán und der Nachweis, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten in den im Dekret genannten Zonen durchgeführt werden.

Sie haben weitere Fragen zu den Steuervergünstigungen bei Investitionen in Yucatán, Mexiko? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Mexiko Stadt, Herr André Röhrle, berät Sie gerne: roehrle@cbbl-lawyers.de Tel. +52 - 55 - 564 540 96