Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Streiken in Frankreich – Sonderprämie nur für nicht streikende Arbeitnehmer?
31.05.2024
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Emeline Salmon, Avocat, salmon@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Darf der Arbeitgeber in Frankreich bei einem Streik eine Sonderprämie allein den nicht streikenden Arbeitnehmern zuwenden?
Grundsätzlich ist es verboten, die streikenden Arbeitnehmer schlechter zu behandeln als diejenigen, die sich nicht am Streik beteiligen (allg. Diskriminierungsverbot).
Nach einem Urteil des frz. Kassationsgerichts vom 3. April 2024 ist es unter bestimmten Voraussetzungen aber zulässig, die Nichtstreikenden besser zu behandeln als die Streikenden.
In dem Urteil ging es konkret um die Gewährung einer Sonderprämie (allein) an die nicht streikenden Arbeitnehmer.
Lesen Sie hierzu die vollständige Rechtsnews zu Streikrecht und Sonderprämien in Frankreich.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45