Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Touristische Vermietung von Immobilien in Frankreich – Neue Pflichten 2025
Veröffentlicht am 02.09.2025
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Ab 2025 verschärft Frankreich die Vorgaben für die möblierte Vermietung touristischer Unterkünfte.
Eigentümer müssen künftig umfangreiche Pflichten erfüllen: In angespannten Wohngebieten kann eine behördliche Genehmigung für die Nutzungsänderung erforderlich sein.
Die Registrierungspflicht wird ab Mai 2026 auf alle möblierten Mietwohnungen ausgeweitet. Eigentümergemeinschaften (copropriétés) erhalten stärkere Mitspracherechte.
Steuerlich werden die pauschalen Abzüge im Rahmen der Mikro-BIC-Regelung reduziert und die Umsatzgrenzen teils drastisch gesenkt.
Zusätzlich gilt eine Mehrwertsteuerpflicht bei Kurzzeitvermietungen mit Dienstleistungen.
Auch energetische Anforderungen steigen: Ferienwohnungen müssen mindestens der Energieeffizienzklasse E entsprechen. Verstöße gegen die neuen Regelungen können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu den neuen Pflichten bei touristischer Vermietung Ihrer Immobilie in Frankreich, um Sanktionen zu vermeiden und die Vermietung weiterhin rechtssicher zu gestalten.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45