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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Unternehmensinsolvenz in Frankreich: Wer haftet, wenn der Geschäftsführer eine juristische Person ist?

27.03.2024

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr


In Frankreich ist es bei Gesellschaften in Form der SAS möglich, als Geschäftsführer eine andere juristische Person (z.B. deutsche Muttergesellschaft der SAS) einzusetzen.

Dies wird häufig unternommen, um die geschäftsführende juristische Person als zusätzlichen „Schutzschild“ für deren Geschäftsführer (natürliche Personen) einzusetzen.

Die Frage ist dabei freilich, ob dieser „Schutzschild“ im Falle einer Geschäftsführerhaftung hält.

Das französische Kassationsgericht hat nun geurteilt, dass bei einem Managementfehler in Frankreich eine Haftungsklage sowohl gegen die geschäftsführende Gesellschaft als auch gegen die Geschäftsführer dieser Gesellschaft möglich ist.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie benötigen Beratung zur Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenz in Frankreich, wenn er eine juristische Person ist? Sprechen Sie uns an!

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