Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Urlaubsanspruch in Frankreich:
Neue Regeln zu Urlaub und Arbeitsunfähigkeit

01.07.2024

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Strasbourg, Frau Laura Maurer, Avocat, maurer@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Ein neues Gesetz vom 22. April 2024 regelt in Frankreich, dass Arbeitnehmer auch während einer Arbeitsunfähigkeit weitere Urlaubsansprüche erwerben.

Der Erwerb beträgt dabei entweder 2 Werktage pro Monat oder 2,5 Werktage pro Monat – je nachdem, was genau der Grund für die Arbeitsunfähigkeit war.

Mit dem Gesetz wurden auch neue Informationspflichten für Arbeitgeber eingeführt:
So müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in Frankreich bei deren Rückkehr zur Arbeit insbesondere über den Stand ihrer Urlaubsansprüche informieren.

Wichtig ist zu wissen, dass das Gesetz hinsichtlich des Erwerbs und der Übertragung des Urlaubsanspruchs rückwirkend per 1. Dezember 2009 gilt.

Lesen Sie hierzu die vollständige Rechtsnews zu Urlaubsanspruch und Krankheit in Frankreich: Anpassung des französischen Rechts an das Europäische Recht.

Sie wünschen Beratung zu Urlaubsanspruch und Krankheit nach dem französischen Arbeitsrecht? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45