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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Urteil des französischen Kassationsgerichts zur Löschung und Liquidation einer Gesellschaft aus dem Handelsregister in Frankreich

12.03.2024

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr


Eine Gesellschaft in Frankreich erhält ihre Rechtspersönlichkeit (= Fähigkeit, Trägerin von Rechten und Pflichten zu sein) durch ihre Eintragung ins französische Handelsregister.

Die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister in Frankreich führt aber umgekehrt nicht automatisch zum Verlust der Rechtspersönlichkeit.

Zu diesem Thema erging am 20. September 2023 ein Urteil des französischen Kassationsgerichts.

Demnach bleibt die Rechtspersönlichkeit auch nach einer Löschung aus dem Handelsregister solange bestehen, bis die Liquidation vollständig abgeschlossen ist.

Die Rechtspersönlichkeit ist dabei beschränkt auf die Vorgänge, die zum Zwecke der Liquidation erforderlich sind.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

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