Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Urteil des französischen Kassationsgerichts zur Löschung und Liquidation einer Gesellschaft aus dem Handelsregister in Frankreich
12.03.2024
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr
Eine Gesellschaft in Frankreich erhält ihre Rechtspersönlichkeit (= Fähigkeit, Trägerin von Rechten und Pflichten zu sein) durch ihre Eintragung ins französische Handelsregister.
Die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister in Frankreich führt aber umgekehrt nicht automatisch zum Verlust der Rechtspersönlichkeit.
Zu diesem Thema erging am 20. September 2023 ein Urteil des französischen Kassationsgerichts.
Demnach bleibt die Rechtspersönlichkeit auch nach einer Löschung aus dem Handelsregister solange bestehen, bis die Liquidation vollständig abgeschlossen ist.
Die Rechtspersönlichkeit ist dabei beschränkt auf die Vorgänge, die zum Zwecke der Liquidation erforderlich sind.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.
Sie haben weitere Fragen zum Urteil des französischen Kassationsgerichts zur Löschung und Liquidation einer Gesellschaft aus dem Handelsregister in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45