Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Verkauf einer defizitären Tochtergesellschaft in Frankreich:

Keine Pflicht der Muttergesellschaft zur Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Übernehmers

Veröffentlicht am 30.03.2026

Von unseren deutschsprachigen CBBL Anwälten in Paris, Frau Marianne Grange, Avocate, grange@cbbl-lawyers.de und Joan Kinder, Jurist, kinder@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr

Das französische Kassationsgericht hat klargestellt, dass eine Muttergesellschaft beim Verkauf einer verlustreichen Tochtergesellschaft grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Erwerbers umfassend zu prüfen.

Entscheidend ist vielmehr, dass der Auswahlprozess sorgfältig, transparent und nachvollziehbar erfolgt.

Im zugrunde liegenden Fall verneinte das Gericht eine Haftung der veräußernden Gesellschaft, da sie ein strukturiertes Verfahren unter Einbindung externer Berater durchgeführt hatte.
Für die Praxis bedeutet dies eine deutliche Haftungsbegrenzung für Gesellschafter und Geschäftsführer, zugleich aber die Notwendigkeit einer sauberen Dokumentation des Verkaufsprozesses.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum Verkauf verlustbringender Tochtergesellschaften in Frankreich und insbesondere zur Haftung der verkaufenden Muttergesellschaft.

Sie haben weitere Fragen zum Verkauf einer defizitären Tochtergesellschaft in Frankreich?

Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45