Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Verkauf einer defizitären Tochtergesellschaft in Frankreich:
Keine Pflicht der Muttergesellschaft zur Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Übernehmers
Veröffentlicht am 30.03.2026
Von unseren deutschsprachigen CBBL Anwälten in Paris, Frau Marianne Grange, Avocate, grange@cbbl-lawyers.de und Joan Kinder, Jurist, kinder@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr
Das französische Kassationsgericht hat klargestellt, dass eine Muttergesellschaft beim Verkauf einer verlustreichen Tochtergesellschaft grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Erwerbers umfassend zu prüfen.
Entscheidend ist vielmehr, dass der Auswahlprozess sorgfältig, transparent und nachvollziehbar erfolgt.
Im zugrunde liegenden Fall verneinte das Gericht eine Haftung der veräußernden Gesellschaft, da sie ein strukturiertes Verfahren unter Einbindung externer Berater durchgeführt hatte.
Für die Praxis bedeutet dies eine deutliche Haftungsbegrenzung für Gesellschafter und Geschäftsführer, zugleich aber die Notwendigkeit einer sauberen Dokumentation des Verkaufsprozesses.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum Verkauf verlustbringender Tochtergesellschaften in Frankreich und insbesondere zur Haftung der verkaufenden Muttergesellschaft.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


