Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Die Verpflichtung in Frankreich zur Meldung ausländischer Konten mit digitalen Vermögenswerten wird ab dem 01.01.2024 generalisiert

22.03.2024

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr


Der Artikel 47 des französischen Haushaltsgesetzes für das Jahr 2024 erweitert die Verpflichtung für sämtliche natürliche Personen und Nicht-Handelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz in Frankreich. Diese sind nun, im Zuge ihrer Einkommens- oder Gewinnsteuererklärung, jährlich dazu verpflichtet, die Angaben zu den Konten mit digitalen Vermögenswerten, die sie im Ausland besitzen, zu melden.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie wünschen Beratung zur Meldung ausländischer Konten in Frankreich mit digitalen Vermögenswerten ab dem 01.01.2024? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45