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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Verschärfte Anforderungen an Wettbewerbsverbote in französischen Gesellschaftervereinbarungen

Veröffentlicht am 25.03.2026

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr

Das französische Kassationsgericht hat mit Urteil vom 5. November 2025 die Anforderungen an Wettbewerbsverbote in Gesellschaftervereinbarungen präzisiert.

Entscheidend ist, ob die vom Verbot betroffene Person im Zeitpunkt der Vereinbarung auch Arbeitnehmer war. Falls ja, ist eine gesonderte finanzielle Gegenleistung an den Arbeitnehmer zwingend erforderlich.

Im konkreten Fall war die finanzielle Gegenleistung nicht konkret ausgewiesen worden.
Für die Praxis bedeutet dies, dass Wettbewerbsverbote mit Arbeitnehmern klar vergütet sein müssen und die Gegenleistung nachvollziehbar beziffert sein muss.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum Wettbewerbsverbot in Gesellschaftervereinbarungen.

Haben Sie weitere Fragen zu den verschärften Anforderungen an Wettbewerbsverbote in französischen Gesellschaftervereinbarungen?

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