Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Wer zahlt den Genealogen bei einer Erbschaft in Frankreich?
Kostentragung und Ablauf der Erbenermittlung
Veröffentlicht am 13.02.2026
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Im Erbfall ist der französische Notar verpflichtet, die Erbenstellung in einer notariellen Urkunde (acte de notoriété) verbindlich festzustellen.
Kann die Erbfolge nicht eindeutig geklärt werden oder bleiben Erben unbekannt, beauftragt der Notar im Rahmen der Erbenermittlung einen professionellen Genealogen.
Dieser übernimmt die Recherche im Bereich der Ahnenforschung, identifiziert bislang nicht bekannte Erben und schließt mit diesen einen Mandatsvertrag ab.
Obwohl der Notar den Auftrag erteilt, tragen nicht er, sondern die Erben die Kosten des Genealogen.
Das Honorar bemisst sich regelmäßig prozentual am Wert des Nachlasses und wird entsprechend der jeweiligen Erbquote verteilt.
Zusätzliche Auslagen, etwa für Archive oder Recherchen vor Ort, können hinzukommen.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews und erfahren Sie mehr über die Erbenermittlung in Frankreich.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


