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CBBL Abogado Luis Cuesta, Kanzlei MACDONEL CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt
Luis Cuesta
Abogado
MACDONEL CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt

Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht

Wichtige Reform des Arbeitsrechts 2026 in Mexiko

Veröffentlicht am 27.05.2026

Von unserem deutschsprachigen CBBL Anwalt in Mexiko Stadt:

André Röhrle
Abogado

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Bereits am 3. März 2026 wurde in Mexiko durch eine Verfassungsreform die schrittweise Reduzierung der Wochenarbeitszeit beschlossen.

Damit soll die wöchentliche Arbeitszeit, die in der mexikanischen Verfassung festgeschrieben ist, bis zum Jahr 2030 schrittweise von 48 auf 40 Stunden reduziert werden.

Am 22. April 2026 hat die mexikanische Abgeordnetenkammer einstimmig die entsprechende Reform des Bundesarbeitsgesetzes, die am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist und – neben der Reduzierung der Wochenarbeitszeit – auch weitere Änderungen enthält, verabschiedet.

Die wichtigsten Änderungen durch die Reform in Mexiko sind folgende:

  • Schrittweise Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden bis 2030 ohne Lohnkürzung:

Jahr: Maximale Wochenarbeitszeit
2026: 48 Stunden
2027: 46 Stunden
2028: 44 Stunden
2029: 42 Stunden
2030: 40 Stunden

  • Bis 2030: schrittweise Erhöhung der Anzahl der Überstunden, für die 100 % Überstundenzuschlag zu zahlen ist (d.h.: doppelte Lohnzahlung), auf künftig bis zu 12 Überstunden pro Woche (bei maximal vier Überstunden pro Tag an höchstens vier Tagen pro Woche):

Jahr: Maximale Anzahl der Überstunden pro Woche, für die 100 % Überstundenzuschlag gilt
2026: 9 Stunden
2027: 9 Stunden
2028: 10 Stunden
2029: 11 Stunden
2030: 12 Stunden

  • Einführung von Überstunden mit dreifacher Lohnzahlung (maximal 4 Überstunden pro Woche).
  • Die regulären Arbeitsstunden und die Überstunden dürfen zusammengerechnet 12 Stunden Arbeit pro Tag niemals überschreiten.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, ein elektronisches Zeiterfassungssystem einzuführen, das den Beginn und das Ende der Schicht eines jeden Arbeitnehmers erfasst. Der Anwendungsbereich und die Ausnahmen von dieser Verpflichtung werden vom mexikanischen Arbeitsministerium noch näher durch Richtlinien festgelegt.

Unsere Tipps für Arbeitgeber in Mexiko:

  • Überprüfen Sie Ihre aktuellen Arbeitspläne sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Reform auf Ihren Geschäftsbetrieb während des vierjährigen Übergangszeitraums.
  • Entwickeln und dokumentieren Sie einen stufenweisen Umsetzungsplan für die Reduzierung der Wochenarbeitszeit.
  • Überprüfen Sie, ggf. mit Unterstützung durch externe Rechtsberater, sämtliche arbeitsrechtlichen Dokumente auf Übereinstimmung mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen und deren vollständige Einhaltung, um Strafen (in der Folge von Inspektionen durch das Arbeitsministerium) zu vermeiden. Dies umfasst z.B. folgende Dokumente: Stellenangebote, Arbeitsverträge, Tarifverträge und interne Betriebsordnungen.
  • Führen Sie Anwesenheitskontrollen gemäß den vom mexikanischen Arbeitsministerium erlassenen Richtlinien ein.
  • Schulen Sie Ihr Führungspersonal hinsichtlich des Umfangs und des Inhalts der Arbeitsrechtsreform sowie zu rechtlichen und operativen Risiken.

Sie haben weitere Fragen zur Arbeitsrechtsreform 2026 in Mexiko?

Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Mexiko Stadt, Herr André Röhrle, berät Sie gerne: roehrle@cbbl-lawyers.de Tel. +52 - 55 - 564 540 96