Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Zeitplan für die Abgabe der Steuererklärung 2024 in Frankreich

07.05.2024

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr


Der Kalender 2024 für die Einreichung der Einkommensteuer- und Immobilienvermögenssteuererklärung in Frankreich wurde nun von den französischen Behörden veröffentlicht. Die Fristen für die Online-Einreichung variieren je nach Departement. Nichtansässige müssen ihre Steuererklärung bis zum 23. Mai 2024 einreichen.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie wünschen Beratung zum Zeitplan für die Abgabe der Steuerklärung 2024 in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45