Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Zeitplan für die Abgabe der Steuererklärung 2024 in Frankreich
07.05.2024
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Der Kalender 2024 für die Einreichung der Einkommensteuer- und Immobilienvermögenssteuererklärung in Frankreich wurde nun von den französischen Behörden veröffentlicht. Die Fristen für die Online-Einreichung variieren je nach Departement. Nichtansässige müssen ihre Steuererklärung bis zum 23. Mai 2024 einreichen.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45