Schutz von Whistleblowern in Unternehmen in Frankreich

Ein „Whistleblower“ im Unternehmen ist eine Person (in der Regel: ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Unternehmens), die bestimmte Missstände oder Rechtsverletzungen, die sie im Unternehmen wahrgenommen hat, öffentlich macht bzw. übergeordneten Stellen berichtet.

von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Priscille Lecoanet, Avocat, lecoanet@cbbl-lawyers.de,Tel. +33 (0)3 88 45 65 45, https://rechtsanwalt.fr


Seit dem 1. September 2022 besteht in Frankreich für Unternehmen, die eine Betriebsordnung haben, die Pflicht, in der Betriebsordnung auch auf den Schutz von „Whistleblowern“ hinzuweisen.

Sinn dieser Regelung ist, Mitarbeitern, die einen Missstand im Betrieb feststellen, es zu erleichtern, öffentlich darüber zu sprechen bzw. Rechtsverletzungen zu melden, damit diese abgestellt werden können.
Unternehmen, die bereits eine Betriebsordnung haben, sollten diese jetzt überprüfen und ggf. darin die nach dem neuen Gesetz erforderlichen Angaben ergänzen.


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