Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Unternehmensinsolvenz in Frankreich: Vorübergehende Einstellung der Aktivität und Aufhebung des Sanierungsplans

25.02.2022

Ein Insolvenzverfahren in Frankreich (Unternehmensinsolvenz) kann verschiedene Ausprägungen haben. Eine Variante des Verfahrens ist das Sanierungsverfahren (redressement judiciaire): Dabei muss das französische insolvente Unternehmen genau die Vorgaben des gerichtlichen Sanierungsplans (plan de redressement) einhalten.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Zürich, Frau Clémentine Paquet, Avocat, paquet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr

Eine der Pflichten des französischen Unternehmens im Sanierungsverfahren ist es, die Geschäftstätigkeit aufrecht zu erhalten. Das französische Kassationsgericht hatte nun darüber zu entscheiden, ob ein gerichtlicher Sanierungsplan wieder aufzuheben ist, wenn die insolvente Firma zeitweise ihre Aktivität einstellt, etwa wegen eines Umzugs. Es handelte sich dabei um eine Apotheke, die in andere Räumlichkeiten umziehen musste, weil die alten Räume nicht mehr zur Verfügung standen. Während der Zeit des Umzugs hatte sie ihre Aktivität eingestellt.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie wünschen Beratung zu Isolvenzverfahren in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45