Ihr englischsprachiger Steuerberater und Buchhalter in Serbien
Founder & Director Vladimir Stefanovski, Fertist, Belgrad
Vladimir Stefanovski
Founder & Director
Fertist
Belgrad


Ein Überblick zu Steuern und Besteuerung in Serbien

Von unserem englischsprachig CBBL-Partner in Belgrad, Herrn Vladimir Stefanovski, Founder & Director, stefanovski@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 329 4343, fertist.rs


Das Steuerumfeld in Serbien gehört zu den günstigsten in Europa.

Folgende Steuervorteile bestehen für juristische Personen:

  • Linearer Steuersatz für die Körperschaftssteuer beträgt 15%;
  • Spezielle steuerliche Behandlung im Bereich der Forschung und Entwicklung;
  • Mehrwertsteuer- und Gewinnsteuersätze in Serbien sind unter den niedrigsten in Europa;
  • Staatliche Subventionen für die Beschäftigung neuer Mitarbeiter und neu angesiedelter
    Personen;
  • Für Investoren, die mindestens 100 Mitarbeiter beschäftigen und über 100 Millionen RSD investieren, besteht die Möglichkeit einer zehnjährigen Steuerbefreiung für Unternehmensgewinne;
  • Möglichkeit der Zuteilung beträchtlicher staatlicher Subventionen für Investitionen und die Einstellung von neuen Mitarbeitern mit der Pflicht zur Erfüllung des hierzu vereinbarten Programms.

Folgende Steuervorteile bestehen für natürliche Personen:

  • Die Dividendenbesteuerung erfolgt in Höhe von 15% linear, ohne weitere Besteuerung durch synthetische Einkommensteuer;
  • Die Kapitalgewinnsteuer beträgt 15% linear, ohne weitere Besteuerung durch synthetische Einkommensteuer;
  • Der Lohnsteuersatz beträgt 10%, wobei in zahlreichen Fällen Steuererleichterungen bestehen;
  • Steueransässige in Serbien zahlen die Steuer auf das gesamte „Welteinkommen“ (gesamtes Einkommen, unabhängig davon, wo die Einkünfte erzielt worden sind), mit der Anerkennung des Steuerkredits für die im Ausland gezahlten Steuern;
  • Nicht-Steueransässige zahlen die Steuer nur auf das in Serbien erzielte Einkommen.

In Kombination mit der synthetischen jährlichen Steuer gibt es in Serbien ein planmäßiges Steuersystem. Jegliches Einkommen einer natürlichen Person aus unterschiedlichen Quellen wird gesondert besteuert. Die Summe dieser einzeln besteuerten Einkommen (Löhne, Erträge aus Vermietung und Verpachtung der beweglichen und unbeweglichen Sachen u.Ä.) wird am Ende des Jahres mit der synthetischen jährlichen Steuer mit Steuersätzen von 10% und 15% besteuert, wenn sie den dreifachen Wert des durchschnittlichen Gehaltes in Serbien überschreiten. Der nicht besteuerbare Betrag für Steuerpflichtige unter 40 Jahren liegt bei dem sechsfachen Wert des durchschnittlichen Gehaltes. Die jährliche synthetische Steuer wird nicht für Erträge aus Dividenden und Kapitalgewinn gezahlt.

Steuerarten in Serbien

1. Indirekte Steuern

  • Mehrwertsteuer, Steuersatz von 20% und 10%
  • Akzisen
  • Zölle

2. Direkte Steuern

  • Körperschaftssteuer
  • Einkommenssteuer
  • Vermögenssteuer
  • Verbrauchsteuer (Autos, Jachten, Flugzeuge)

Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Serbien

Zwischen Deutschland und Serbien besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, das juristischen und natürlichen Personen, die in beiden Ländern tätig sind, eine zusätzliche Sicherheit gewährt. Zur Verhinderung der Doppelbesteuerung gilt die Freistellungsmethode. Diese Methode sieht vor, dass einzelne Einkünfte – in Abhängigkeit davon, wie dies (z. B. für Gehälter) im Abkommen geregelt ist – in einem Staat von der Besteuerung freigestellt werden, sofern diese Einkünfte in einem anderen Staat besteuert werden.

Das Abkommen sieht auch begünstigte Steuersätze vor, welche der Steueransässige eines Staates im Quellestaat zahlt.
Dividenden: 15% im Quellenstaat
Zinsen: befreit von Besteuerung im Quellenstaat
Urheberhonorare: 10% im Quellenstaat
Unternehmensgewinne: befreit von Besteuerung im Quellenstaat, es sei denn der Gewinn wurde nicht über eine ständige Betriebsstätte erzielt.


Hier finden Sie den Artikel auch auf englisch

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Unser englischsprachiger CBBL-Partner in Belgrad, Herr Vladimir Stefanovski, Founder & Director, berät Sie gerne: stefanovski@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 329 4343


Stand der Bearbeitung: Juli 2023