Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Südkorea
CBBL Rechtsanwalt Joachim Nowak, Kanzlei DAERYOOK & AJU LLC, Seoul
Joachim Nowak
Rechtsanwalt, Co-Head DACH Team
DAERYOOK & AJU LLC
Seoul


Streitbeilegung in Südkorea (Republik Korea)

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Seoul, Herrn Rechtsanwalt Joachim Nowak, nowak@cbbl-lawyers.de, Tel. +82 - 2 3016 9594, www.draju.com


Grundlegende Informationen zu den Möglichkeiten der Streitbeilegung in Südkorea mit wichtigen Praxistipps für ausländische Unternehmen.

1. Was ist bei der Streitbeilegung in der Republik Korea zu beachten?

Im Prinzip ist die Gerichtsbarkeit in Südkorea wie in den D-A-CH-Ländern aufgebaut. Es bestehen dieselben Klagearten und die Gerichte sind besetzt mit gut ausgebildeten, unabhängigen und fairen Richtern, welche Ausländer grundsätzlich nicht benachteiligen. In allen Instanzen ist die Prozessdauer in der Republik Korea kürzer als in Deutschland. In der Prozesspraxis sind vor allem die Schriftsätze der Parteien wichtig, der Vortrag bei den Verhandlungen eher weniger.

2. Wie ist die staatliche Gerichtsbarkeit in der Republik Korea gestaltet?

Die staatliche Gerichtssystem in Südkorea ist gut entwickelt und mit fachlich kompetenten Personen besetzt. Es zeichnet sich auch durch eine schnelle Bearbeitung von Fällen und vergleichsweise niedrige Kosten aus. Aufgrund der starken Orientierung des koreanischen Rechts am deutschen Recht, ist die Wahl zwischen koreanischem Recht und dem Recht der D-A-CH Länder für Unternehmen aus diesen Ländern, sofern sie angemessene anwaltliche Beratung erhalten, eher unerheblich.

Kaufleute haben grundsätzlich freie Rechtswahlmöglichkeit bei Verträgen. Es gibt jedoch zwingende Bestimmungen im koreanischen Recht, die auch dann gelten, wenn eine Rechtswahl getroffen wurde, die ein anderes als das koreanische Recht festlegt. Dies ist beispielsweise der Fall bei Verträgen mit Handelsvertretern oder Vertragshändlern. Daher ist es in der Regel notwendig, bei Verträgen mit koreanischen Unternehmen die Unterstützung eines Anwalts in Korea in Anspruch zu nehmen.

3. Wie ist die Schiedsgerichtsbarkeit in der Republik Korea gestaltet?

Am 8. Februar 1973 trat die Republik Korea der Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards (New York 1958) bei. Das koreanische Schiedsgesetz basiert auf dem UNCITRAL-Modellgesetz, und die aktuelle Version des Gesetzes stammt vom 30. November 2016. Es gibt eine lebendige Schiedsgerichtsbarkeit in der Republik Korea, sowohl institutionalisiert als auch ad hoc.

Das Korean Commercial Arbitration Board (KCAB) ist die dominierende Institution vor Ort, aber die Parteien haben die Freiheit, eine ausländische Schiedsgerichtsorganisation zu wählen, die in Korea ein Schiedsverfahren durchführt.

Die Schiedsgerichtsbarkeit in Korea, insbesondere das KCAB, ist für Kaufleute interessant, wenn vertrauliche mündliche Verhandlungen gewünscht werden, um beispielsweise Geschäftsgeheimnisse nicht in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung preiszugeben. Es ist jedoch zu beachten, dass die Schiedsgerichtsbarkeit nur eine Instanz hat, während die staatliche Gerichtsbarkeit drei Instanzen hat, die gegebenenfalls Fehler in der Feststellung von Tatsachen oder der Anwendung von Recht korrigieren können.

In der Praxis ist die Schiedsgerichtsbarkeit auch in der Regel teurer als die staatliche Gerichtsbarkeit.

4. Ist das CISG in der Republik Korea anwendbar?

Seit dem 1. März 2005 ist das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) in der Republik Korea in Kraft. Der Eindruck des Autors ist, dass das UN-Kaufrecht zunächst einige Zeit im Land nicht sehr bekannt war und einige Gerichte in der Republik Korea anfänglich nicht allzu vertraut damit waren. Dennoch wurde es spätestens bei entsprechender Argumentation durch einen Anwalt der Prozessparteien entsprechend angewendet. Die Situation hat sich jedoch kontinuierlich verbessert, und die Berücksichtigung und Anwendung des UN-Kaufrechts ist selbstverständlich geworden.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Seoul, Herrn Rechtsanwalt Joachim Nowak, berät Sie gerne: nowak@cbbl-lawyers.de, Tel. +82 - 2 3016 9594


Stand der Bearbeitung: Juli 2023