Arbeitsrecht in Bulgarien
aktualisiert 14.07.2025
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Sofia, Herrn Rechtsanwalt Konstantin Ruskov, ruskov@cbbl-lawyers.de, Tel. +359 - 286 845 99, www.ruskov-law.eu
Grundlegende Informationen zum Arbeitsrecht in Bulgarien
Das Arbeitsrecht ist in Bulgarien in Rechtsnormen verschiedenen Rangs (z. B. nicht nur in Gesetzen, sondern auch in Verordnungen) enthalten. Das wichtigste Gesetz im Bereich des Arbeitsrechts ist das Arbeitsgesetzbuch von 1986 (ArbGB). Weiterhin gibt es Verordnungen, die angewendet werden - z. B. die Verordnung über die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, wenn Jugendliche unter 15 Jahren eine Arbeit aufnehmen möchten.
- Arbeitsvertrag in Bulgarien
- Gehalt von Arbeitnehmern in Bulgarien
- Arbeitszeit in Bulgarien
- Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern in Bulgarien
- Kündigung von Arbeitsverträgen in Bulgarien
1. Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer in Bulgarien
Nachfolgende erläutern wir die gesetzlichen Regelungen zum Abschluss eines Arbeitsvertrags in Bulgarien, einschließlich der vorgeschriebenen Inhalte wie Form, Gehalt, Probezeit, Urlaub und Kündigung – gemäß dem bulgarischen Arbeitsrecht.
1.1 Gesetzliche Grundlagen des bulgarischen Arbeitsvertrags
Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus folgenden Vorschriften:
- Bulgarisches Arbeitsgesetzbuch (bulg. КТ)
- Bulgarisches Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer
- Verordnung über das in Bulgarien zu führende elektronische Arbeitsbuch (am 01.06.2025 ist das elektronische Arbeitsbuch in Kraft getreten, welches das traditionelle Arbeitsbuch nach bulgarischem Arbeitsrecht ersetzt.)
- Regelungen zur Arbeitserfahrung
1.2 Abschluss eines Arbeitsvertrags in Bulgarien
Ein Arbeitsvertrag kommt in Bulgarien durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. Die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrags – unabhängig davon, ob es sich um ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis handelt.
Zulässige Vertragsarten:
- Unbefristeter Arbeitsvertrag (Regelfall)
- Befristeter Arbeitsvertrag (nur unter gesetzlich zulässigen Bedingungen)
1.3 Pflichtinhalte des Arbeitsvertrags nach Art. 66 des bulgarischen Arbeitsgesetzbuchs
Nach bulgarischem Recht muss der Arbeitsvertrag zwingend folgende Angaben enthalten:
- Identität beider Parteien (Name, Anschrift etc.)
- Arbeitsort (z. B. Bürostandort oder Homeoffice – besondere Regelungen beachten)
- Arbeitsposition und Tätigkeitsbeschreibung. Die Position muss aus dem offiziellen bulgarischen Katalog gewählt werden (trotz veralteter Einträge). Ergänzend: Stellenbeschreibung als Anhang zum Vertrag
- Dauer des Vertrags und ggf. Probezeit (1 bis max. 6 Monate). Kündigung während der Probezeit ist fristlos möglich – abhängig davon, zu wessen Gunsten sie vereinbart wurde.
- Bezahlter Jahresurlaub: mindestens 20 Werktage, erweiterbar durch Vereinbarung
- Kündigungsfrist: zwischen 30 Tagen und 3 Monaten
- Abschlussdatum und Dienstantritt
- Arbeitszeit (täglich oder wöchentlich)
- Vergütung: Grundgehalt, Boni, Zulagen usw. Sozialversicherungsbeiträge: 60 % Arbeitgeber / 40 % Arbeitnehmer. Mindestlohn wird jährlich im Haushaltsgesetz festgelegt
Hinweis: Der Vertrag wird in zwei Originalen unterzeichnet – je ein Exemplar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
1.4 Anmeldung des Arbeitnehmers beim bulgarischen Finanzamt (NEA)
Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags hat der Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen die Anmeldung beim bulgarischen Finanzamt vorzunehmen. Erst nach Bestätigung dieser Anmeldung darf der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnehmen.
Wenn der Arbeitnehmer seine Stelle nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt aller Unterlagen antritt, gilt das Arbeitsverhältnis als nicht zustande gekommen.
1.5 Weitere Arbeitgeberpflichten nach bulgarischem Arbeitsrecht
a) Arbeitsbuch (war bis 31.05.2025 gültig)
Das Arbeitsbuch ist ein offizielles Dokument, das alle relevanten Angaben zum Beschäftigungsverhältnis enthält (z. B. Position, Gehalt, Beschäftigungsdauer, Kündigung). Es wird vom Arbeitgeber geführt, aber vom Arbeitnehmer aufbewahrt. Bei erstmaliger Beschäftigung muss der Arbeitgeber ein Arbeitsbuch innerhalb von fünf Tagen bereitstellen.
b) Elektronisches Arbeitsbuch (ab 01.06.2025)
Am 1. Juni 2025 wurde das sogenannte „elektronische Beschäftigungsnachweis-Dokument“ eingeführt. Es ersetzt das traditionelle Arbeitsbuch vollständig und wird zentral beim bulgarischen Finanzamt geführt.
c) Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit in Bulgarien
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Vertrag mit einem arbeitsmedizinischen Dienst abzuschließen und alle Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter umzusetzen.
Fazit
Ein Arbeitsvertrag in Bulgarien unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Form, Inhalt, Anmeldung und Kündigung. Die korrekte Umsetzung dieser Vorschriften ist nicht nur für die Rechtssicherheit wichtig, sondern auch für die Anerkennung von Arbeitsverhältnissen und Ansprüchen wie Urlaub, Gehalt und Sozialversicherung.
2. Gehalt von Arbeitnehmern in Bulgarien
Wie schon oben erwähnt, ist die Zahlung des Arbeitsgehalts eine Verpflichtung des Arbeitgebers. Es gibt verschiedene Methoden, nach denen das Gehalt in Bulgarien bestimmt wird – z. B. nach der Arbeitszeit oder nach der Arbeitsnorm. Außerdem bestimmt die bulgarische Regierung den Mindestlohn, welcher derzeit (Stand: Juli 2015) BGN 380/ Monat (etwa € 190/Monat) beträgt. Bei Abschluss des Arbeitsvertrags kann das Gehalt nur in einer Höhe vereinbart werden, die über dem Mindestlohn liegt.
3. Arbeitszeit in Bulgarien
Die Das bulgarische Arbeitsgesetzgebung kennt verschiedene Möglichkeiten zur Berechnung der Arbeitszeit. Diese kann normal, verlängert oder verkürzt sein.
- Die verlängerte Arbeitszeit, deren Dauer länger als die gesetzlich Arbeitszeit ist, wird später ausgeglichen, weshalb dem Arbeitnehmer zunächst nur das normale Gehalt gezahlt wird. Andererseits erstreckt sich die verkürzte Arbeitszeit über einen (im Verhältnis zur Regelarbeitszeit) kürzeren Zeitraum. Der Grund dafür kann in besonderen oder gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen liegen. Von Teilzeitarbeit spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Es gibt viele Studenten, die in Teilzeit arbeiten, weil sie auf diese Weise Arbeit und Studium kombinieren können.
Darüber hinaus gibt es eine weitere Abgrenzung der Arbeitszeit: Normale Arbeitszeit und Überstunden. Überstunden sind über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden. Diese Stunden werden zusätzlich vergütet. Es handelt sich um Arbeit, die auf Anweisung des Arbeitgebers oder mit dessen Kenntnis und ohne Gegenleistung erbracht wird Art. 143 Abs. 1 ArbGB). Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Arbeitnehmer in Bulgarien nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Die Überstunden sind außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit abzuleisten.
In Bulgarien spricht man von Nachtarbeit, wenn ein Arbeitnehmer zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens arbeitet. Bei minderjährigen Arbeitnehmern gilt diejenige Arbeitszeit als Nachtarbeit, die zwischen 20.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens geleistet wird. Das bulgarische ArbGB regelt den Lohn für die Leistung dieser Arbeit in Art. 261. Bezüglich der Vergütung und der Dauer von Überstunden und Nachtarbeit gibt es eine spezielle Regelung im ArbGB: Die Dauer der Überstunden innerhalb eines Kalenderjahres darf 150 Stunden nicht überschreiten, innerhalb einer Arbeitswoche dürfen nicht mehr als 6 Stunden Tagesarbeit und 4 Stunden Nachtarbeit als Überstunden geleistet werden; innerhalb eines Arbeitsmonats beträgt die zulässige Überstundenzahl 30 Stunden Tagesarbeit und 20 Stunden Nachtarbeit. Die geleisteten Überstunden werden zusätzlich vergütet. Die Mindestzuschläge sind die folgenden: 50 % für Arbeit an Werktagen; 75 % für Arbeit an Feiertagen; 100 % für Arbeit an offiziellen Feiertagen; 50 % für die Arbeit bei summierter Berechnung der Arbeitszeit.
4. Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern in Bulgarien
Als Urlaub gilt eine längere Zeitperiode, in der der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, vom Arbeitsplatz fernzubleiben. Der bezahlte Jahresurlaub (geregelt in Art. 155-156a ArbGB) beträgt mindestens 20 Werktage. Es gibt verschiedene Formen des bezahlten Jahresurlaubs: Grundurlaub und verlängerter Jahresurlaub wegen besonderer Arbeitsbedingungen. Die letztgenannte beträgt zwischen 30 und 48 Werktagen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme aller oben erwähnten Arten von Arbeitsurlaub ist ein Dienstalter von mindestens 8 Monaten. Darüber hinaus besteht Anspruch auf sogenannten „Zweckurlaub“, der dem Arbeitnehmer für die Erfüllung von bürgerlichen Pflichten, für dienstliche Zwecke und Kreativurlaub oder bei Mutterschaft usw. zur Verfügung steht.
5. Kündigung von Arbeitsverträgen in Bulgarien
Nach Ablauf der Kündigungsfrist endet der Arbeitsvertrag automatisch. Die Dauer der Kündigungsfrist hängt davon ab, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist. Bei befristeten Verträgen beläuft sich die Kündigungsfrist auf 30 Tage, wenn etwas Anderes nicht vereinbart wird; die Frist darf aber nicht länger als 3 Monate sein. Die Kündigungsfrist eines unbefristeten Vertrags beträgt 3 Monate, darf aber nicht länger dauern als die Gesamtdauer des Arbeitsvertrags. Die Kündigungsgründe können entweder beim Arbeitgeber oder beim Arbeitnehmer liegen.
Kündigungsgründe auf Seiten des Arbeitgebers können z.B. sein: Betriebliche Gründe, (z.B. bei Rückgang des Arbeitsumfangs, d.h., dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus objektiven Gründen nicht mit genügend Arbeit beauftragen kann); bei Unmöglichkeit, an mehr als 15 aufeinanderfolgenden Werktagen, die Arbeit zu leisten, wenn die Gründe dafür beim Arbeitgeber liegen; bei Betriebsauflösung, bei Auflösung von Abteilungen des Betriebs oder Personalabbau usw.
Mit dem Arbeitnehmer verbundene Kündigungsgründe sind: Der Arbeitnehmer hat nicht die notwendige Ausbildung oder Fachqualifikation für die Arbeitsstelle; der Arbeitnehmer weigert sich bei einer Verlegung des Betriebs an einen anderen Ort seiner Beschäftigung an dem anderen Ort nachzugehen; wenn der Arbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Rente beim Erreichen des erforderlichen Versicherungsdienstalters erworben und ausgeübt hat usw.
Es gibt auch Fälle, in denen der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beenden darf: Wenn der Arbeitnehmer zum Zwecke der Vollstreckung eines Strafurteils festgenommen wurde; wenn der akademische Grad des Arbeitnehmers, dessen Vorliegen für den Abschluss des Arbeitsvertrags bestimmend war, aberkannt wurde; bei von einem Gericht oder anderen Staatsorganen auferlegtem Berufsverbot, wenn der Arbeitnehmer aus dem entsprechenden Berufsregister entfernt wurde (z.B. bei Pharmazeuten, Ärzten u.a.); wenn der Arbeitnehmer außerordentlich gekündigt wird. Die Kündigung ist die schwerste von allen disziplinarischen Maßnahmen (die anderen sind Abmahnung und Verwarnung vor der Entlassung) und kann nur bei groben Verletzungen der Arbeitsdisziplin angewendet werden. Solche sind im Arbeitsgesetzbuch aufgezählt.
Der Arbeitsvertrag kann auch seitens des Arbeitnehmers beendet werden. Die Voraussetzungen dafür sind z.B. gegeben, wenn der Arbeitnehmer aufgrund gesundheitliche Gründe nicht mehr arbeiten darf und der Arbeitgeber keine der Gesundheit des Arbeitnehmers entsprechende Arbeitsstelle besorgen kann; wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Gehalt nicht zahlt; wenn der Arbeitgeber einseitig, ohne das Einverständnis des Arbeitsnehmer, den Arbeitsort und die Beschäftigungsart wechselt usw. Alle Kündigungsgründe, die dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, sind im bulgarischen ArbGB ausführlich vorgesehen.
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