- Arbeitsrecht in Bulgarien
- Besteuerung von Gewinnen beim Aktienhandel in Bulgarien
- Erbrecht in Bulgarien
- Gerichtsverfahren in Bulgarien
- Gesellschaftsformen in Bulgarien
- Immobilienkauf in Bulgarien
- Insolvenz in Bulgarien
- Steuern in Bulgarien
- Versicherungsrecht in Bulgarien
- Verträge mit Kunden in Bulgarien
- Vollstreckungssicherung in Bulgarien
Ruskov & Kollegen - Deutsch-bulgarische Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei
Die deutsch-bulgarische Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Ruskov & Kollegen hat in Bulgarien ihren Sitz in Sofa und ist hauptsächlich auf Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum ausgerichtet.
Fast alle Mitarbeiter der Kanzlei sind deutschsprachig und kennen den Beratungsbedarf ihrer internationalen Mandanten sowie auch die geschäftlichen Gepflogenheiten in Deutschland und Bulgarien. Sie zeichnen sich durch hohe Kompetenz und Zuverlässigkeit aus. Schwerpunktaktivitäten der Kanzlei sind Steuerrecht und Steueroptimierung, Investitionen in Bulgarien in den Bereichen Immobilien, Outsourcing von Produktion und Dienstleistungen, Fördermittel u.a.
Unsere Arbeitssprachen sind Deutsch, Bulgarisch und Englisch.
Gründung: 2007
Anzahl Rechtsanwälte gesamt: 4, davon deutschsprachig: 4
Standorte: Sofia, Plovidiv
Mandantenstruktur - Ansprechpartner: Mittelständische Unternehmen: Geschäftsführung und Führungsebene; Großunternehmen: Rechtsabteilung, Personalabteilung, Finanzabteilung; Rechtsabteilung von Banken und Versicherungen
Branchen: Wir betreuen Unternehmen aus den Bereichen internationaler Handel, Unternehmen der Internetbranche, Dienstleistungen aller Art, Landwirtschaft, Versicherungen, Transportwesen, Tourismus und andere, sowie Privatpersonen im Bereich von Immobilienangelegenheiten und bei Erbschaftsangelegenheiten.
Standort
Ruskov & Kollegen
Konstantin Ruskov
Rechtsanwalt
ul. "Verila" 5
1463 Sofia
Bulgarien
Tel. +359 - 286 845 99
Fax +359 - 286 811 41
Beratungsfelder: Prozessführung vor staatlichen Gerichten, Schiedsgerichtsverfahren, Immobilientransaktionen, Bestellung von Sicherheiten, Steuerliche Gestaltungen und Restrukturierungen, Transferpreisregelungen, Umsatzsteuerangelegenheiten, Unternehmenskauf, Due Diligence, Gesellschaftsgründungen und –umwandlungen, individuelles und kollektives Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigungen etc.), und andere
Besondere Spezialisierungen: Wir begleiten Sie in Bulgarien in Kenntnis der sprachlichen und kulturellen Gegebenheiten zielorientiert und mit wirtschaftlichem Verstand.
Vertragsdokumente erstellen wir grundsätzlich zweisprachig in Bulgarisch und/oder Deutsch oder Englisch und kommunizieren mit Ihnen in der jeweiligen Sprache.
Repräsentative Tätigkeiten: Betreuung eines deutschen Landwirtschaftsunternehmens; Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Optimierung der bulgarischen Niederlassung eines großen deutsch-tschechischen Maschinenbauers, laufende steuerliche und juristische Betreuung deutscher Unternehmen aus der Solarbranche, dem Transportwesen, der Kosmetik und andere.
Was uns auszeichnet: Wir tun nur das, was wir können und konzentrieren uns auf den deutsch-bulgarischen Rechtsverkehr. Wir beraten Unternehmen und Finanzdienstleister aus Deutschland, Österreich und der Schweiz – sowie deren bulgarische Niederlassungen – in allen Fragen des bulgarischen Unternehmens- und Steuerrechtes. Nationale Mandate nehmen wir nur gelegentlich an.
Wir beraten von Mensch zu Mensch: Wir hören gut zu, versuchen Sie, Ihr Unternehmen sowie Ihr spezielles Umfeld zu verstehen und bieten Ihnen konkrete, praxistaugliche Lösungsansätze.
Wir sprechen Ihre Sprache: Alle Anwälte unserer Kanzlei sind zwei- oder dreisprachig, haben eine deutsche oder eine bulgarische juristische Qualifikation und kennen Kultur sowie geschäftliche Gepflogenheiten in Deutschland und Bulgarien. Wir setzen Verträge grundsätzlich zweisprachig (auf Bulgarisch und Deutsch oder Englisch) auf.
Unser Netzwerk: Unser Beratungsangebot wird ergänzt durch die Dienstleistungen erfahrener und effizienter Kooperationspartner aus dem deutsch-bulgarischen Geschäftsbereich. Hinzu kommen im deutsch-bulgarischen Geschäftsverkehr etablierte Banken, Notare, Gerichtsvollzieher, Personaldienstleister, Immobilienmakler und Übersetzungsbüros.
Wussten Sie schon, dass...
- Bulgarien EU-weit die günstigsten Steuerbedingungen anbietet? Einkommens- und Körperschaftssteuer belaufen sich auf 10 % – niedrigster Wert in der EU. Die Dividendensteuer liegt bei 5 %. Es gibt keine Gewerbesteuer. Doppelbesteuerungsabkommen mit 61 Staaten sowie weitere steuerliche Erleichterungen und Investitionsanreize machen den Standort Bulgarien für internationale Unternehmen überaus attraktiv.
- Die Firmengründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft in Bulgarien erfolgt in Rahmen von 3 Arbeitstagen. Die Ausgabe einer VAT Nummer dauert knapp 1 Woche.
- Nach dem Gesetz zur Förderung der Investitionen sind verkürzte Fristen und individuell gestaltete Verwaltung durch die bulgarischen Gemeindebehörden, sowie finanzielle Unterstützung beim Aufbau von Elemente der technischen Infrastruktur und bei der Ausbildung des Personals vorgesehen, wenn die Investitionsprojekte nach diesem Gesetz zertifiziert werden.
- Bulgarien hat ein sicheres Finanzsystem – aufgrund der Bindung der bulgarischen Währung LEW an den EURO lassen sich Wechselkursrisiken im Handel mit Bulgarien weitgehend ausschalten.
- Der Geschäftsführer in Bulgarien vertritt unbegrenzt die Gesellschaft gegenüber Dritten nach seiner Eintragung im Handelsregister, sogar wenn in seinem Geschäftsführungsvertrag Einschränkungen vorgesehen sind. Wenn er gegen diese verstößt haftet der Geschäftsführer nur vorden Gesellschaftern. Die Rechtsgeschäfte mit Dritten bleiben gültig und binden die Gesellschaft weiter.
- Die Sozialabgaben belaufen sich auf ca. 30 % und werden von dem Arbeitgeber zu 60%, von dem Arbeitnehmer zu 40% getragen. Allerdings findet auf Gehälter und sonstige Einnahmen eine Deckelung der Sozialausgaben bei € 1.300 statt. Das bedeutet, dass auf monatliche Einkommen über diesem Betrag keine Sozialausgaben geschuldet werden.
- Alle Arbeitsverträge müssen in einer 3-tägigen Frist nach deren Abschluss vor dem Finanzamt angemeldet werden. Die Kündigung seitens des Arbeitsgebers kann nur aufgrund der im Gesetz explizit vorgesehenen Kündigungsgründe erfolgen und muss wiederum angemeldet werden.
- Geleistete Überstunden in Bulgarien dürfen nicht mit zusätzlichen Urlaubstagen beglichen werden, sondern schuldet der Arbeitgeber eine zusätzliche Vergütung?
- Ausländer dürfen keine landwirtschaftlichen Flächen in Bulgarien erwerben. Staatbürger der EU-Mitgliedstaaten und bulgarischen Unternehmen mit Gesellschafter aus der Europäischen Union müssen 5 Jahre lang in Bulgarien ansässig gewesen sein, damit sie das Rechts auf Erwerb solchen Flächen haben.
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