Unternehmensbesteuerung in Mauritius:
Steuersätze, Zusatzabgaben und Umgang mit „Offshore“-Vermögen
Veröffentlicht am 09.04.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL Anwalt in Port Louis:
Marco ZumptRechtsanwalt
zum Autor
- Welche Unternehmensformen und Rechtsträger werden bei der Unternehmensbesteuerung in Mauritius unterschieden?
- Welche Steuerarten prägen die Unternehmensbesteuerung in Mauritius?
- Wie verteilen sich Basissatz, CSR-Fonds und CCR-Abgabe je nach Unternehmensform?
- Wie wird „Offshore“-Vermögen steuerlich relevant, wenn Werte nach Mauritius übertragen werden?
Die Unternehmenssteuern in Mauritius setzen sich, je nach Rechtsform und Geschäftsmodell, aus mehreren Komponenten zusammen. Relevant sind insbesondere die Körperschaftsteuer, mögliche Zusatzabgaben und die praktische Behandlung von Einkünften, die aus dem Ausland nach Mauritius fließen.
Der nachfolgende Überblick zur Unternehmensbesteuerung in Mauritius fasst die wesentlichen Steuern für Gesellschaften und andere Rechtsträger sowie die Regeln zur Erklärung von ausländischen Einkünften bei einer Überweisung nach Mauritius zusammen.
1. Welche Unternehmensformen und Rechtsträger werden bei der Unternehmensbesteuerung in Mauritius unterschieden?
Für die Unternehmensbesteuerung in Mauritius ist zunächst entscheidend, in welcher Rechtsform bzw. in welcher Kategorie ein Unternehmen oder ein Vermögensträger einzuordnen ist. Diese Einordnung bestimmt dann, welche steuerlichen Regeln und Zusatzabgaben typischerweise relevant werden und wie Einkünfte im Ergebnis erfasst werden:
• Company
Eine in Mauritius gegründete und registrierte Kapitalgesellschaft, die ihre Geschäftstätigkeit regulär über Mauritius ausübt.
• Export enterprise
Ein Unternehmen, dessen Tätigkeit auf den Export von Waren aus Mauritius ausgerichtet ist und das für diesen Exportbereich gesondert behandelt werden kann.
• Global Business Company (GBC)
Eine in Mauritius registrierte Gesellschaft, die typischerweise grenzüberschreitend tätig ist und im Rahmen des „Global Business“-Regimes geführt wird.
• Resident société
Eine in Mauritius ansässige Personengesellschaft, bei der die Besteuerung grundsätzlich auf Ebene der Gesellschafter erfolgt.
• Non-resident société
Eine Personengesellschaft ohne steuerliche Ansässigkeit in Mauritius, deren steuerliche Behandlung sich im Regelfall an den mauritischen Einkünften orientiert.
• Foreign Company
Eine ausländische Gesellschaft, die in Mauritius registriert ist, ohne dort als mauritische Kapitalgesellschaft gegründet zu sein.
• Trust
Eine Treuhandstruktur, bei der Vermögenswerte seitens eines Treuhänders für die Begünstigten gehalten und verwaltet werden.
• Foundation (oder charitable foundation)
Eine gemeinnützige Einheit in Mauritius ohne Gewinnerzielungsabsicht zur Verwaltung philanthropischer Zuwendungen oder sozialer Unternehmensinvestitionen.
2. Welche Steuerarten prägen die Unternehmensbesteuerung in Mauritius?
Die Unternehmensbesteuerung in Mauritius beruht im Kern auf der Einkommensteuer für Unternehmen (Körperschaftsteuer im weiteren Sinne) und wird, je nach Tätigkeit, durch zusätzliche, gesetzlich vorgesehene Abgaben ergänzt. Maßgeblich sind dabei insbesondere der Steuersatz (Standard oder Export), der jährliche CSR-Fonds sowie die CCR-Abgabe, jeweils gemäß den anwendbaren Voraussetzungen.
- Körperschaftsteuer: Standardsatz und Exportbesteuerung Für Unternehmen gilt grundsätzlich ein Steuersatz von 15 %.Für Unternehmen, die „Export of goods“ betreiben, gilt ein reduzierter Steuersatz in Höhe von 3 %.
Für die praktische Ermittlung der Besteuerungsgrundlage bei gemischten Tätigkeiten beschreibt die MRA (Mauritius Revenue Authority) zudem eine Aufteilungsmethodik: Derjenige Teil des steuerpflichtigen Einkommens, der dem Export zuzurechnen ist, kann anhand einer Formel ermittelt werden.
- CSR-Fonds (Corporate Social Responsibility) Unternehmen in Mauritius müssen einen CSR-Fonds bilden, der betragsmäßig grundsätzlich 2 % des steuerpflichtigen Einkommens des Vorjahres entspricht. Das gilt auch für eine resident société, also eine in Mauritius ansässige Personengesellschaft, bei der die Besteuerung grundsätzlich auf Ebene der Gesellschafter erfolgt.
- CCR-Abgabe (Corporate Climate Responsibility Levy) Daneben kann zusätzlich eine CCR-Abgabe anfallen. Die MRA (Mauritius Revenue Authority) beschreibt diese als Abgabe in Höhe von 2 % des Nettoeinkommens, wenn die Gesamteinkünfte einer société im betreffenden Jahr einen Schwellenwert von 50 Mio. MUR überschreiten.
3. Wie sind, je nach Unternehmensform, die steuerlichen Sätze in Maritius für Basissatz, CSR-Fonds und CCR-Abgabe?
| Unternehmensformen | Basissatz | CSR-Fonds | CCR-Abgabe |
|---|---|---|---|
| Company | 15 % | 2 % | 2 % |
| Export enterprise | 3 % | 0 % | 2 % |
| Global Business Company (GBC) | 15 % | 0 % | 2 % |
| Resident société | 0 % | 2 % | 2 % |
| Non-resident société | 15 % | 0 % | 0 % |
| Foreign Company | 15 % | 2 % | 2 % |
| Trust | 15 % | 2 % | 2 % |
| Foundation | 15 % | 2 % | 2 % |
4. Wie wird „Offshore“-Vermögen steuerlich relevant, wenn Werte nach Mauritius übertragen werden?
Für die Praxis der Unternehmensbesteuerung in Mauritius ist entscheidend, ab welchem Zeitpunkt die ausländischen Einkünfte als deklarations- und potenziell steuerpflichtig behandelt werden, wenn sie nach Mauritius gelangen.
Der maßgebliche Anknüpfungspunkt ist für bestimmte Einkunftsarten ist der Zeitpunkt, in dem die Vermögenswerte nach Mauritius überwiesen oder dort verwendet werden. Das betrifft insbesondere Dividenden, Mieteinnahmen, Zinsen sowie sonstige steuerpflichtige Einkünfte.
Als Ausnahmen gibt es jedoch folgende zwei Fallgruppen:
- Zum einen sind Einkünfte, insbesondere Kapitalgewinne und Ersparnisse, dann nicht in Mauritius steuerpflichtig, wenn ihre anderweitige Herkunft und Einordnung angemessen nachgewiesen werden kann.
- Des Weiteren kann sich aus einem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ergeben, dass das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Quellenstaat zugewiesen ist, beispielsweise etwa bei einer deutschen gesetzlichen Rente oder bei ausländischen Mieteinkünften.
Für die sachgerechte Dokumentation sollte man daran denken, dass eine klare Trennung und Nachvollziehbarkeit der Mittelherkunft entscheidend ist. Wichtig sind dabei insbesondere folgende Punkte:
- Überweisungen von Einkünften, die in Mauritius steuerbefreit sind,
- Trennung von Einkünften aus dem Inland von Einkünften aus dem Ausland, um deren Art eindeutig belegen zu können (z. B. Kapital gegenüber Zinsen oder Dividenden),
- saubere Dokumentation von Herkunft und Art der Gelder, etwa über ausländische Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen.
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