Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Arbeitslosengeld in Frankreich:
Ein wichtiger Aspekt für Arbeitgeber bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen

12.02.2025

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Priscille Lecoanet, Avocat, lecoanet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr

Arbeitslosengeld in Frankreich – Warum das Thema bei Vertragsbeendigungen auch für Arbeitgeber relevant ist


Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag verhandeln die Parteien insbesondere über den Betrag der Abfindung.

Bei den Verhandlungen weisen die Arbeitnehmer in der Praxis auf die finanziellen Einbußen hin, die sie aufgrund der Vertragsbeendigung erfahren werden.

Damit man diese Argumente des Arbeitnehmers als Arbeitgeber sachgerecht einschätzen kann, empfiehlt es sich, die wesentlichen Fakten zum Arbeitslosengeld in Frankreich zu kennen.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum Arbeitslosengeld in Frankreich, unter anderem zur Höhe des Arbeitslosengeldes und dazu, ab wann (Sperrzeiten) und wie lange es gezahlt wird.

Sie haben Fragen zum Arbeitslosengeld in Frankreich und wichtigen Aspekten bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45