Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
Die Beendigung eines französischen Arbeitsvertrags ist an strenge Formalitäten gebunden, die jedoch in der Praxis selten Schwierigkeiten bereiten. Unter Umständen kann die Kündigung eines Arbeitsvertrages in Frankreich kostenintensiver sein als beispielsweise in Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz. Andererseits kann der Arbeitgeber in Frankreich bei formgerechter Kündigung relativ sicher sein, dass das Arbeitsverhältnis auch wirklich endet. Ein Anspruch des Arbeitsnehmers auf Weiterbeschäftigung/Wiedereinstellung besteht nur in Ausnahmefällen.
Das französische Arbeitsrecht sieht verschiedene Möglichkeiten vor, um einen Arbeitsvertrag zu beenden:
- einvernehmliche Auflösung (Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag, Befristung),
- arbeitgeberseitige Kündigung,
- arbeitnehmerseitige Kündigung.
Eine arbeitgeberseitige Kündigung (licenciement) kann aus personenbedingten oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. Auch kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters beenden (Rentenantritt auf Initiative des Arbeitgebers - mise à la retraite).
Zu folgenden Teilaspekten der Beendigung eines französischen Arbeitsverhältnisses finden Sie auf der CBBL-Seite vertiefte Informationen:
- Einführung und Überblick zur Beendigung eines französischen Arbeitsvertrags
- Kündigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit in Frankreich
- Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags aus persönlichen Gründen in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags aus wirtschaftlichen Gründen in Frankreich (betriebsbedingte Kündigung)
- Aufhebungsvertrag zur Beendigung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
- Beendigung des Arbeitsvertrags durch Rentenantritt des Arbeitnehmers in Frankreich
Sie haben Fragen zur Beendigung von Arbeitsverträgen in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Partneranwältin Frau Priscille Lecoanet, Avocat, und ihr Team in Straßburg, Paris und Baden-Baden beraten Sie gerne: lecoanet@rechtsanwalt.fr, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: Februar 2020