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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich

 

Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich

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Die Beendigung eines französischen Arbeitsvertrags ist an strenge Formalitäten gebunden, die jedoch in der Praxis selten Schwierigkeiten bereiten. Unter Umständen kann die Kündigung eines Arbeitsvertrages in Frankreich kostenintensiver sein als beispielsweise in Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz. Andererseits kann der Arbeitgeber in Frankreich bei formgerechter Kündigung relativ sicher sein, dass das Arbeitsverhältnis auch wirklich endet. Ein Anspruch des Arbeitsnehmers auf Weiterbeschäftigung/Wiedereinstellung besteht nur in Ausnahmefällen.

Das französische Arbeitsrecht bestimmt verschiedene Möglichkeiten zur Beendigung eines Arbeitsvertrages in Frankreich:

  • einvernehmliche Auflösung (Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag, Ablauf der Befristung),
  • arbeitgeberseitige Kündigung,
  • arbeitnehmerseitige Kündigung.

Eine arbeitgeberseitige Kündigung (licenciement) kann aus personenbedingten oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. Auch kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters beenden (Rentenantritt auf Initiative des Arbeitgebers - mise à la retraite).

Finden Sie hier ausführliche Informationen zur Beendigung von französischen Arbeitsverträgen mit wichtigen Hinweisen für ausländische Arbeitgeber:

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: Oktober 2022