Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Außendienst in Frankreich:
Sind die Fahrten zum ersten Kunden und die Fahrten vom letzten Kunden des Tages zu vergüten?
26.09.2024
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Aurélia Heim, Avocat, heim@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Außendienstmitarbeiter in Frankreich und Lohn für Fahrtzeiten: Sind die Fahrtzeiten zum ersten Kunden und vom letzten Kunden des Tages zu vergüten?
In der Folge europäischer Rechtsprechung ist ein Urteil des französischen Kassationsgerichts (23. November 2022) ergangen, das diese Frage beantwortet. Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Ihre Außendienstmitarbeiter in Frankreich für Fahrtzeiten Anspruch auf Lohn haben.
Nach aktueller Rechtsprechung gelten in Frankreich die Fahrten zum ersten Kunden des Tages und vom letzten Kunden des Tages als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit dem Arbeitgeber zur Verfügung steht.
Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer während der Fahrten seinen persönlichen Angelegenheiten nachgehen kann oder nicht.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum Außendienstmitarbeiter in Frankreich und zu dessen Fahrzeiten.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45