Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses in Frankreich – Aktuelle Entscheidungen

29.02.2024

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr


Der Beschluss der Gesellschafter einer französischen SAS (vereinfachte Aktiengesellschaft) kann für nichtig erklärt werden, wenn er unter Verletzung der Satzung zustande gekommen ist.

Die SAS ist bekannt dafür, dass sie den Gesellschaftern viele Freiheiten und eine große Flexibilität bei der Gestaltung einräumt.

In diesem Licht konnten sogar Gesellschafterbeschlüsse, die unter Verletzung von Vorschriften der Satzung zustande kamen, bislang nur in bestimmten Fällen für nichtig erklärt werden.

Ein Urteil des französischen Kassationsgerichts führt nun dazu, dass Gerichte einen Gesellschafterbeschluss nun stets für nichtig erklären können, wenn der Beschluss unter Verletzung der Satzung zustande kam.

Ein weiteres Urteil des französischen Kassationsgerichts betrifft die französische SARL (GmbH).

Danach kann der Beschluss der Gesellschafter nichtig sein, wenn ein Nichtgesellschafter an der Beschlussfassung teilgenommen hat: Es kommt dann darauf an, ob der Nichtgesellschafter durch seine Teilnahme das Ergebnis der Beschlussfassung beeinflussen konnte oder nicht.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesen Entscheidungen.

Sie benötigen Beratung zu Gesellschafterbeschlüssen in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45