Die vereinfachte französische Aktiengesellschaft (SAS – Société par actions simplifiée)
Die französische SAS (Vereinfachte Aktiengesellschaft französischen Rechts; société par actions simplifiée) ist eine in Frankreich beliebte Gesellschaftsform.
Beliebt ist sie deshalb, weil sie in der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages sehr viel Flexibilität bietet.
Es besteht keine Mindestkapital-Anforderung und auch ein Notar ist für die Gründung einer SAS in der Regel entbehrlich.
In unserem Text über die Gründung einer SAS in Frankreich haben wir diese und andere wesentliche Punkte für Sie zusammengefasst, etwa betreffend die Anzahl der Gründungsaktionäre, den Namen der Gesellschaft und die Geschäftsführung in der SAS. Auch erfahren Sie hier, ob es möglich ist, in Frankreich Prokura zu erteilen.
In unserem weiterführenden Text zum Geschäftsleben einer SAS in Frankreich erfahren Sie unter anderem, ob die Aktionäre ein Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand haben und wie Sie die Aktien einer SAS steuergünstig verkaufen bzw. abtreten können.
Schließlich erklären wir Ihnen, wie der Jahresabschluss bei der SAS zu erstellen ist.
Finden Sie nachfolgend die ausführlichen Informationen:
- Gründung einer SAS (Société par actions simplifiée) in Frankreich
- Geschäftsleben einer SAS (Société par actions simplifiée) in Frankreich
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Straßburg, Paris und Baden-Baden beraten Sie gerne: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: April 2021