Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Unternehmenskauf in Frankreich:
Umwandlung einer französischen Gesellschaft in eine SAS vor dem Verkauf der Anteile – Rechtzeitig die entsprechenden Formalitäten erledigen!
14.02.2024
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr
Vor dem Kauf von Anteilen an einer französischen Gesellschaft (Unternehmenskauf in Frankreich), kann es sehr lohnend sein, sich die Rechtsform des zu kaufenden Unternehmens näher anzusehen.
Es macht nämlich hinsichtlich der Steuern und Abgaben einen erheblichen Unterschied, ob die zu erwerbende französische Gesellschaft eine GmbH in Frankreich (SARL) oder eine vereinfachte Aktiengesellschaft in Frankreich (SAS) ist.
In unserem kurzen Artikel möchten wir anhand eines Beispiels aus der französischen Rechtsprechung verdeutlichen, welchen Unterschied es ausmachen kann, wenn man vor dem Kauf des Unternehmens eine Umwandlung der Rechtsform in Frankreich vornimmt.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.
Sie möchten ein Unternehmen in Frankreich kaufen und wünschen Beratung zur kostengünstigen Gestaltung Ihres Firmenkaufs? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45