Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Unternehmenskauf / -verkauf (M&A) in Frankreich

 

Unternehmenskauf in Frankreich

Zum Videobeitrag: Unternehmenskauf in Frankreich


Der Erwerb eines französischen Unternehmens kann in Form eines klassischen Anteils-, bzw. Aktienkaufs oder mittels des Kaufs bestimmter Assets erfolgen.

Zwischen dem deutschen und französischen Recht existieren einige Unterschiede, die im Rahmen eines M&A-Verfahrens (Kauf von Unternehmensanteilen oder von Assets) bedeutsam werden können. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Informationen einzuholen, um alle wichtigen rechtlichen Fragen betreffend das französische Recht zu klären.

Hier finden Sie zunächst grundlegende Informationen zum Erwerb einer Beteiligung an einem Unternehmen in Frankreich (Share Deal). Darüber hinaus haben wir für Sie zusammengestellt, welche Erwerbskosten beim Kauf eines Unternehmens in Frankreich auf Sie zukommen.

Im Rahmen eines Asset-Deals kann der „Geschäftsbetrieb“ (fonds de commerce) eines Unternehmens in Frankreich gesondert verkauft oder gekauft werden. Dabei sind einige Formalitäten zwingend einzuhalten. Eine Übersicht zu den wesentlichen Aspekten finden sie hier: Kauf eines Geschäftsbetriebs in Frankreich (Fonds de commerce).

Die Einschaltung eines Notars ist nicht notwendig.

Besonderheiten zum Verkauf eines mittelständischen Unternehmens in Frankreich finden Sie hier.

Schließlich gibt es beim Verkauf von Kundendaten in Frankreich besondere Meldepflichten, die bei allen Unternehmenskäufen zu beachten sind. So ist der Verkauf einer Kundendatei, die persönliche Daten enthält, in Frankreich per se nichtig und damit unwirksam, wenn diese Datei zuvor nicht der französischen Datenschutzbehörde CNIL gemeldet worden ist.

Zu den Besonderheiten bei einem Unternehmenskauf aus der Insolvenz informieren wir Sie hier.

Sie wünschen Beratung zum Unternehmenskauf bzw. -verkauf in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: März 2023